Hallo liebe Community,
habe mich nun mal intensiv mit der Rechtslage, zum Thema Einkünfte mit Streaming beschäftigt und möchte meine Erkenntnisse mit euch teilen!
Das wichtigste zuerst: Es gibt KEINE Zahlungen die nicht gemeldet, bzw. bei der Steuer angegeben werden müssen. Das heißt auch Donations fallen nicht unter Schenkungen sondern sind ein Honorar.
Theoretisch sind die Bits eine steuerfreie Zahlung, da diese aber erst im Zuge des Affiliate Programms funktionieren und man durch das Steuerinterview auch eine Meldepflicht eingeht ist dies irrelevant.
Es gibt auch keine Freibeträge die man nicht melden muss, der erste Cent verpflichtet!
Zahlungen, die über Loots oder andere Drittanbieter erfolgen, müssen auch gemeldet werden.
Dies bedeutet aber nicht, dass jeder Hobbystreamer, der ein paar Euro dazuverdienen will gleich ein Gewerbe anmelden muss. Hier gibt es die Möglichkeit beim Finanzamt eine Nebengewerbliche Tätigkeit anzumelden.
Man gründet somit keine Firma und unterliegt keiner Kammer (es entstehen keine Kosten). Man erhält nur eine neue Steuernummer und ist ab sofort zur Erstellung einer Steuererklärung verpflichtet (ist man ja nicht generell...)
Mit dieser Nebentätigkeit sind Umsätze bis 17500€ pro Jahr gestattet, darüber muss dann ein Gewerbe gemeldet werden.
Man kann keine andere Person anstellen bzw. beschäftigen.
Was hier auch noch ein interessanter Punkt ist, ist die Möglichkeit bei der Steuererklärung zum einen direkte Ausgaben geltend zu machen (Neuer PC, Mikro, etc.)
Auch Betriebskosten wie Internet und Strom können angegeben werden.
Man muss allerdings darauf achten, dass eine Gewinnorientierung erkennbar bleibt. Es geht also nicht jedes Jahr 2000€ abscheiben zu lassen und einen Gerwinn von 20€ zu erzielen. Dann wird die Nebentätigkeit als Liebelei behandelt und man erhält nichts mehr.
Beachtet bitte dass für die Meldung eine Genehmigung durch euren Arbeitgeber eingeholt werden muss und es auch rechtliche Begrenzugen gibt, wieviele Stunden pro Monat für nebengewerbliche Zwecke verwendet werden dürfen.(nicht merh als 24h)
Ich für meinen Teil habe nun alles für die Anmeldung in die Wege geleitet und meine Nebengewerbliche Tätigkeit beginnt mit 1.3.2018.
Der Aufwand dieser Anmeldung ist so gering, dass ich das Risiko nicht tragen will ärger mit dem Finanzamt zu bekommen, vor allem wegen den geringen Summern, die durch meinen Stream zusammenkommen.
EDIT: Dieses Post bezieht sich auf die Rechtslage in Deutschland! Für Österreich und die Schweiz habe ich keine Informationen gesammelt!
Ich hoffe, ich konnte alles übersichtlich und verständlich halten!
Fragen und Anregungen gerne hier unten anfügen