Affiliate Programm starten ohne Steuernummer ?

  • Moinsen :),

    ich habe dies Woche mein Gewerbe angemeldet und bekomme nun in den nächsten Wochen meine Steuernummer. Nun habe ich gesehen, dass ich bei dem Affiliate-Programm nur meine Steueridentifikationsnummer angeben soll, welche ich ja schon von Kind an besitze. Nun kommt die Frage:

    • Kann ich das Affiliate Programm schon ausüben, obwohl ich meine Steuernummer noch nicht habe ?? Hat das Konsequenzen, da es ja eher für die Einkommensteuererklärung ist oder nicht ? und hab ich das richtig verstanden, dass man durch eine Gewerbeanmeldung eine neue Steuernummer bekommt, aber die Steuer-Id gleich bleibt ?
    • Hätte sonst noch die Frage wie das mit der IHK ist. Werde ich Gebühren Zahlen müssen? Hörte nämlich, dass man kein Betrag leisten muss, wenn man unter einer gewissen Summe ist.
    • Zuletzt noch würde ich gerne wissen, ob sich die IHK meldet oder man das im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben muss ?

    Ich danke Euch schonmal für Eure Zeit !

  • Ist es sowieso nicht so geregelt das man erst ein (Klein)Gewerbe anmelden muss bis man zum Beispiel eine bestimmte Summe übersteigt.


    Ich glaube irgendwo was von 25.000 € gelesen zu haben, bin mir aber nicht sicher.


    Solange du das erste mal nicht über die 100€ Grennze kommst und dir noch nichts ausgezahlt hast musst du dir eh keine Gedanken machen.


    Als kleiner Streamer oder Anfänger im Streambereich sollte man da eigentlich keine Probleme bekommen oder seh ich das falsch ?

  • Moinsen :),

    ich habe dies Woche mein Gewerbe angemeldet und bekomme nun in den nächsten Wochen meine Steuernummer. Nun habe ich gesehen, dass ich bei dem Affiliate-Programm nur meine Steueridentifikationsnummer angeben soll, welche ich ja schon von Kind an besitze. Nun kommt die Frage:

    • Kann ich das Affiliate Programm schon ausüben, obwohl ich meine Steuernummer noch nicht habe ?? Hat das Konsequenzen, da es ja eher für die Einkommensteuererklärung ist oder nicht ? und hab ich das richtig verstanden, dass man durch eine Gewerbeanmeldung eine neue Steuernummer bekommt, aber die Steuer-Id gleich bleibt ?
    • Hätte sonst noch die Frage wie das mit der IHK ist. Werde ich Gebühren Zahlen müssen? Hörte nämlich, dass man kein Betrag leisten muss, wenn man unter einer gewissen Summe ist.
    • Zuletzt noch würde ich gerne wissen, ob sich die IHK meldet oder man das im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben muss ?

    Ich danke Euch schonmal für Eure Zeit !

    Ich hoffe du hast ein Kleingewerbe angemeldet :) das befreit dich von der Mehrwehrsteuer, nicht von der Umsatzsteuer!

    Bedenke bitte, es gibt das Gerücht, man zahlt erst ab 17.000 Einnahmen Umsatzsteuer, die bezahlst du aber bereits bei einem Sub von 3,99.


    Die Steuernummer beim Kleingewerbe, ist die identische wie auf deiner Jahreslohnabrechnung, denn als Kleinunternehmer

    wird dein Gehalt + Kleingewerbe zusammengezählt und läuft auf der gleichen Steuernummer.


    Denke als Kleinunternehmer und das bist du sobald du dem Affiliate, oder Spenden annimmst,

    eine EÜR zu machen, Einnahmeüberschuss Rechnung, sprich Einnahmen (Twitch, Spenden) gegenüberstellen von Ausgaben (z.B.: PC Sachen)

  • Die Mitgliedsgebühr hängt von der jeweiligen IHK ab. Es gibt da nichts bundeseinheitliches, weil jede IHK eigenständig ist. Wenn man aber nur sehr geringe Einnahmen hat, zahlt man in der Regel auch keine Beiträge. Manchmal kann man sich auch für die ersten Jahre befreien lassen.

    Deine IHK wird sich dann aber bei dir melden, da sie die Daten vom Gewerbeamt bekommen.


    Um einen kleinen Punkt bezüglich "Gewerbe" und "Kleingewerbe" aufzuklären: Gewerbe ist für das Gewerbeamt immer ein "Gewerbe". Das oftmals so genannte "Kleingewerbe" meint eigentlich die Kleinunternehmer-Regelung, die man beim Finanzamt in Anspruch nehmen kann. Auch hier wird sich das Finanzamt nach deiner Anmeldung mit dir in Verbindung setzen und wird einen Fragebogen von dir beantwortet haben wollen. Hier kannst du dann die Kleinunternehmer-Regelung beantragen, sodass du keine Umsatzsteuer-Voranmeldung und auch keine Abführung eben jener machen musst. Das geht allerdings nur bis zu einem gewissen jährlichen Betrag, den die meisten mit Streaming sowieso nie erreichen.

  • ufff so viele falsche aussagen auf einem Haufen ... sry ich muss mal richtig stellen ...

    1. eine Kleingewerbe gibt es nicht ... es gibt nur Gewerbe mit Kleingewerbe Regelung das ist ein unterschied ... mit einer Kleingewerberegelung verzichtest du darauf die Umsatzsteuer geltend machen zu dürfen ergo wird dir diese nicht erlassen und auch nicht erstattet
    2. du kannst trotz Kleingewerbe eine extra UstID beantragen wenn du Geschäfte im Ausland machst ... was bei Twitch der fall ist
    3. du bist nicht verpflichtet eine EÜR abzugeben diese Regelung trifft nur zu wenn du ein Gewerbe anmeldest dann bist du sogar das erste Jahr dazu verpflichtet diese monatlich ein zu reichen ... danach quartalsweise und dann erst jährlich wenn deine einnahmen dementsprechende unverändert bleiben du bist auch nicht verpflichtet ein Gewerbe an zu melden ... du bist nur verpflichtet deine einnahmen zu versteuern und das kannst du ebenso am ende des Jahres zusammen mit der Einkommensteuer machen ...
    4. man hat gewisse Freibeträge die dafür sorgen das du eben keine steuern zahlen musst diese liegt in DE bei 17000€ ( plus noch weiter Freibeträge je nach Familienstand usw usw ) das ist kein Gerücht sondern eine Tatsache ... das entbindet dich aber nicht von der Pflicht deine Einnahmen offen zu legen das verwechseln viele


    bitte hört auf neuen streamen mit so etwas ständig angst zu machen ... und Halbwahrheiten zu verbrieten ... sie sollen sich Lieber direkt bei dem für sie zuständigen Finanzamt / Gewerbeamt informieren da jede kommune es anders handhabt ich sage nur Liebhaberei und Kunstgewerbe ... beides Steuerbefreit und nicht Gewebe pflichtig ! aber man kann es nicht oft genug betonen ... das was DEIN Finanzamt zu dir sagt ist für DICH verpflichtet nicht unbedingt für alle anderen ... deswegen IMMER selber informieren und für das Thema nicht im Internet !

  • 4. man hat gewisse Freibeträge die dafür sorgen das du eben keine steuern zahlen musst diese liegt in DE bei 17000€ ( plus noch weiter Freibeträge je nach Familienstand usw usw ) das ist kein Gerücht sondern eine Tatsache ... das entbindet dich aber nicht von der Pflicht deine Einnahmen offen zu legen das verwechseln viele


    Falsch ... die 17.000 Euro haben rein gar nichts mit Steuern zahlen, oder nicht zu tun. Da gehts dann um Mehrwertsteuer.

    Genau mit diesem Halbwissen bin ich zum Finanzamt und wurde richtig angemault, was ich denn denke.

    Ich bin Kleinunternehmer und zahle jedes Jahr 35-40% Steuern. Und ich liege unterhalb von 17.000 Euro.


    Es geht hier nicht um Angst macherrei, sondern Aufklärung das man mit dem Finanzamt keinen Spaß machen sollte

    und wenn der Brief nachhause kommt mit Strafen, zählt nicht, ja wusste ich nicht.

  • [...] du bist auch nicht verpflichtet ein Gewerbe an zu melden ... du bist nur verpflichtet deine einnahmen zu versteuern und das kannst du ebenso am ende des Jahres zusammen mit der Einkommensteuer machen [...] das was DEIN Finanzamt zu dir sagt ist für DICH verpflichtet nicht unbedingt für alle anderen

    Hab den Post mal bisschen gekürzt bzw. gestückelt zitiert. Genau den Fall hatte ich. Hab meine 83 Euro von letztem Jahr bei der privaten Einkommensteuer angegeben. Einige Monate später kam dann der Aufruf, dass ich das über ein Gewerbe angeben muss und falls ich keines hätte, muss ich eins anmelden. Hab ich dann gemacht und jetzt warte ich schon wieder seit fast 3 Monaten darauf, dass ich endlich alle Unterlagen habe, die ich brauche. Telefonisch ist da nahezu nie jemand erreichbar und auf die Rückzahlung meiner privaten Steuererklärung warte ich auch noch.

    Die IHK hat zwischenzeitlich zu einem Kennenlerntag eingeladen, auf meine E-Mail dazu wurde nicht reagiert und den Widerspruch zur Zahlung des Jahresbeitrags kann ich auch nur vollständig angeben, wenn ich alle Unterlagen vom Finanzamt hab.


    Soll kein Gejammer sein ... ich stimme dir nämlich grundsätzlich komplett zu! Will nur anmerken, dass es leider nicht immer ganz so straight-forward ist, wie man nach dem Post denken könnte. Vor allem, wenn man das Ganze nebenberuflich macht, wie die meisten von uns.

  • JoJones Ich hatte damals wegen der IHK angerufen und die Dame am Telefon meinte, dass es egal sei, ob man Widerspruch einlegt oder nicht, da man erst einen Beitrag zahlen muss, wenn ein bestimmter Betrag an Einnahmen überschritten wird. Und den bekommen sie sowieso mitgeteilt...aber klar lieber nochmal absichern =)


    Bei mir lief eigentlich alles glatt...hab meine Steuererklärung + EÜR vor paar Monaten selbst gemacht über Elster und die 11€ die mir noch zustanden auch bekommen...

    Alles in Allem ist das alles nicht so kompliziert, aber sobald man Einnahmen hat, sollte man die auch angeben.
    Die einzige Steuer die du zahlst ist eh deine Einkommenssteuer...
    Umsatz, Lohn und Gewerbesteuer erst ab einem absurd hohen Betrag, den hier wohl nur die wenigsten im Jahr erreichen.

  • @WeissStudio Evtl. solltest du noch erwähnen, dass du 30-40% Steuern zahlst, weil deine Einnahmen durch "Nicht-Selbstständige Arbeit" also deine Haupteinnahmequelle bei deinem Arbeitgeber, der Hauptgrund dafür sind? Denn zu deinen Einnahmen zählen dein Gehalt vom Arbeitgeber und deine Twitch Einnahmen.

    Wenn ich 40.000€ im Jahr verdiene und mit Twitch nochmal 1000€ im Jahr verdiene, dann muss ich für den Prozentsatz von 41.000€ Einkommenssteuer zahlen. Kann man ja irgendwo nachschauen.


    Bei den 17.500€ bzw. jetzt 22.000€ gehts nur um den Umsatz und nur wer da drunter liegt, darf die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen. Wenn du Kleinunternehmer bist, dann zahlst du keine Umsatzsteuer...

    https://www.billomat.com/magazin/umsatzsteuerpflichtig/



    Du zahlst nur Einkommenssteuer, als kleiner Streamer auf Twitch...

  • Super erklärt! :thumbup:

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