Hallo!
wer sich vor dem Beginn mit dem Hobby "Streaming" mit den rechtlichen Themen auseinandergesetzt hat, weiß, dass man bis vor Kurzem eine Sendelizenz der jeweiligen Landesmedienanstalt brauchte, wenn einige Punkte erfüllt waren. (Sendet man Live, hat man einen Sendeplan, Richtet sich das Angebot an mindestens 500 potenzielle Nutzer gleichzeitig? usw.).
Seit September gilt aber nun der neue Medienstaatsvertrag und man ist von einer Sendelizenz ausgeschlossen, wenn folgendes zutrifft:
Keiner Zulassung bedürfen Rundfunkprogramme,
1. die nur geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten, oder
2. die im Durchschnitt von sechs Monaten weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreichen oder in ihrer prognostizierten Entwicklung erreichen werden.
Ich finde das ein wichtiger und richtiger Schritt für alle Streamer da draußen, die es als Hobby sehen und damit nicht ihren Lebensunterhalt verdienen.
Quelle: https://www.rlp.de/fileadmin/r…k/Medienstaatsvertrag.pdf