Mal wieder ... Twitch & Gewerbe ?

  • hallo zusammen,


    ich bin seit einiger zeit auf twitch aktiv und habe auch schon die eine oder andere einnahme generiert.

    da ich mich in letzter zeit aber immer mehr mit dem thema gewerbe & finanzamt beschäftigt habe, habe ich das streamen ersteinaml auf eis gelegt.

    ich bin hobby dj, streame meist montags eine stunde und donnerstags 2 .... da ich auf twitch noch keine große community habe halten sich die zuschauer sowie die einnahmen die ich im jahr generiere & genieren werde auch sehr in grenzen. jedoch hatte ich in geringer zukunft auch vor merchandise-artikel über spreadshop zu verkaufen.


    da ich von einem einkommen (verdienst) zwichen 100 - maximal 200 € / jahr rechne würde sich bei mir wohl kaum ein steuerberater lohnen, wobei man auch viel / oft ließt das auf jeden fall von einem steuerberater machen zu lassen.


    aufgrund des merchverkaufs wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als gewerbe anzumelden.

    im anschluß kommt dann wohl ein brief / formular vom finanzamt, das wahrheitsgemäß ausgefüllt und zurückgeschickt werden muss.




    - muss ich als "gewerblicher" eine extra steuererklärung machen, oder reicht es wenn ich das in der alljährlichen eintrage ?


    - was genau muss eingetragen werden ? reicht es wenn ich bei twitch die jahreseinnahmen angebe oder wollen die genau wissen woher das geld stammt (wieviele subs ... etc....)


    - reicht es auch für spreadshop die provision einzutragen die man in einem jahr erhalten hat ?


    - wo müssen die einnahmen eingetragen werden ?


    - steuererklärung selbst machen oder doch vom steuerberater bearbeiten lassen um auf der sicheren seite zu sein ?


    - welche steuern muss ich an das finanzamt zahlen ? (sollte man die sich eventuell schon bei seite legen ?)


    - muss ich irgendwelche steuern schon im voraus bezahlen ?


    - gibt es irgendwo im www eventuelle DIY videos, wo alles genau erklärt wird ?




    ich muss wirklich zugeben dass mir das streamen fehlt, aber das thema doch sehr komplex ist wenn alles mit rechten dingen zugehen soll.

    auch wenn hier im forum schon einiges durchgekauft worden ist, hoffe ich auf eure hilfe & ratschläge...


    das finanzamt ist auf jedenfall meine letzte instanz für weitere auskünfte, denn hat man da einmal angeklopft, hast se an der backe :)


    für eventuelle fehler haftet meine tastatur ! :)


    ... angenehmes wochenende !

  • als aller erstes einmal ein Gewerbe ist nicht Zwingend erforderlich und kann auch bis zu 3 Monate rückwirkend beantragt werden ... ob und im welchem umfang du aber ein Gewerbe anmelden musst dazu erkundigst du dich bitte direkt bei deinen zuständigen Finanz -/ Gewerbe -amt und nicht im netz ! denn es gibt immer noch einen unterschied zwischen gewinnerzielungsabsicht und einnahmeerzielungsabsicht ... des weiteren gibt es noch die sogenannte Liebhaberei !

    - jain ... es kommt darauf an was das FA von dir verlangt ... du musst auf alle fälle eine EÜR ( einnahmenüberschussrechnung ) machen ob diese anfangs monatlich / quartalsweise oder doch jährlich abgegeben werden muss hängt von den Bedingungen ab die das FA an dich stellt ( je nach Bundesland unterschiedlich ) aber eigentlich so lange du ein gewisses einkommen nicht überschreitest sollte es ausreichend dies in deine normale Einkommensteuererklärung mit einfließen zu lassen ( aber auch hier gilt ... beim amt informieren ! )

    - alle einnahmen müssen genau angegeben werden ... aber da reicht es aus wenn du angaben macht wie z.b. 120€ / subs 50€ / Donations 340€ Merch ( Beispiele :D ) da du einnahmen so wie ausgaben auch immer belegen musst und interschiedliche einnhamensarten auch unter umständen auch anders besteuert werden

    - kommt darauf an was du genau anmeldest ... ist oder soll Besteuerung ... die soll Besteuerung setzt Voraus das du alles was du haben könntest ( jede Rechnung die gestellt wurde selbst wenn noch nicht gezahlt ) Versteuern musst ... bei der ist Versteuerung musst du nur das versteuren was auch wirklich auf deinem Konto gelandet ist und siehe punkt 1

    - besser wäre natürlich sowas immer einem Fachmann zu überlassen ... es gibt aber mittlerweile auch viele günstigere alternativen im Internet wo du alles selber machst aber bei fragen dir ein kompetentes Team zur Seite steht ... dies findest du schon ab 14-20€ monatlich

    - alles was halt versteuert werden muss ... Einkommensteuer, wenn du auf die Kleingewerbe Regelung verzichtest auch Umsatzsteuer ( Achtung da hier Geschäfte im Ausland gemacht werden musst du eine Steuer ID beantragen ! dann bist du ebenso Vorsteuer abzugsberechtigt ergo kannst du Umsatzsteuer nehmen und musst diese natürlich auch zahlen ) jeder cent den du einnimmst usw usw

    - ja Gewerbesteuer ist eine dieser dies wird vom Finanzamt festgelegt je nach voraussichtlichem einkommen dies beträgt mindestens ( zumindest laut meinem stand ) 120€ im quartal ( alle 3 Monate ) ... kann am ende des Jahres aber wieder gegengerechnet werden

    - mehr als genug aber die aussagen in diesen sind so unterschiedlich ( da jedes Bundesland sozusagen sein eigenes ding macht ) das ich dir dazu rate diese nicht zu nutzen ... such dir einen Finanz Berater der speziell auf die sogenannten "Influencer" spezialisiert ist ( ja sowas gibt es mittlerweile ;) )

    hoffe diese Infos helfen dir weiter

    MFG

    -------
    DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG UND BERUHT AUF EIGENEN ERFAHRUNGEN ! bitte immer unter jeden umständen NICHT im netzt informieren sondern bei den zuständigen stellen das was diese dir sagen gilt auch für dich !

  • Die Regel ist eigentlich immer sehr einfach.

    Hat man eine Gewinnerzielungsabsicht, bedarf es ein Gewerbe. Hat man keines, wäre es ggf. Steuerhinterziehung.


    Wann liegt also solch eine Absicht vor?

    Im Falle von Twitch / Youtube auch sehr leicht zu beantworten:

    • Teil des Twitch-Affiliate-Programm
    • Teil des Youtube Monetarisierung-Programm
    • Donation-Button (externe Einnahmequelle mit Verlinkung)

    - muss ich als "gewerblicher" eine extra steuererklärung machen, oder reicht es wenn ich das in der alljährlichen eintrage ?

    Als reines Gewerbe, egal ob Nebenberuflich oder Hauptberuflich, wäre das 1x im Jahr in der EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) zu machen.


    - welche steuern muss ich an das finanzamt zahlen ? (sollte man die sich eventuell schon bei seite legen ?)

    Du musst nur dann Steuern bezahlen, wenn du im 1. Geschäftsjahr 22.500 € erreichst, aber nicht mehr als 50.000 € im 2. Geschäftsjahr übersteigst.


    Und um die Frage zu beantworten wie viel Prozent ( % ) man bezahlen muss (beiseite legen sollte man immer), kann man als Faustregel 50 % der Einnahme nehmen.

    Kleiner Fun-Fact: MontanaBlack zb. hat einen Steuersatz von 46,58 %. - (Geschäftsjahr 2021 - 2022)


    Er ist zwar eine andere Hausnummer, aber er musste 2022 für das Jahr 2021 stolze 968.890,51 € an Steuern abdrücken.

    Verdient hat er also 2021 auf den Cent genau: 2.079.961,00 €. Nach Abzug der Steuer bleiben ihm Netto: 1.111.070,49 €.


    Klingt erstmal viel... ABER... davon müssen dann noch zb. die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden, Rentenkasse,

    usw usw. Also am Ende bleibt noch weniger übrig.


    - gibt es irgendwo im www eventuelle DIY videos, wo alles genau erklärt wird ?

    Youtube hat alles was man wissen und finden kann.


    Meine Empfehlung: Gebt diese 30-40 € für den Gewerbeschein aus.

    Es tut euch nicht weh UND Ihr seid auf der sicheren Seite. Die Beantragung eines Gewerbescheines dauert nur ein paar Minuten.

    Man hat dadurch weniger Nachteile als Vorteile.

  • Zitat

    Meine Empfehlung: Gebt diese 30-40 € für den Gewerbeschein aus.

    Es tut euch nicht weh UND Ihr seid auf der sicheren Seite. Die Beantragung eines Gewerbescheines dauert nur ein paar Minuten.

    Man hat dadurch weniger Nachteile als Vorteile.


    Das werde ich auf jeden Fall machen

    Da es sich für mich bei meinen "kleckerbeträgen" nicht lohnen wird einen Steuerberater hinzu zuziehen, ist für mich eben alles was nach der Gewerbeanmeldung kommt noch unklar.

    Darüber finde ich leider überhaupt nichts.


    Ich werde wohl eine neue Steuernummer für das "Kleingewerbe" erhalten.

    Muss ich auch wenn ich keinerlei Ausgaben hätte eine EÜR machen, oder macht man die generell ?


    Welche Anlage muss noch ausgefüllt werden ?

    Habe irgendwas von Anlage G oder S gelesen ...


    Falls es doch irgendwo im www tolle Erklärungsvideos gibt (Speziell für Streamer / E-Commerce) wäre es toll wenn man mir diese hier mitteilen könnte.


    Bin euch aber jetzt schon über eure Beiträge dankbar We-are-streamers & Comp4ny !

  • ist für mich eben alles was nach der Gewerbeanmeldung kommt noch unklar.

    Eigentlich alles ganz locker und entspannt.


    Das erste was man macht, man geht zum Gewerbeamt, beantragt dort einen Gewerbeschein als Nebengewerbe (wenn man kein Hauptgewerbe machen will), sagt dem netten Herren / der Dame, das ganze soll als Kleinunternehmer geführt werden.


    Auf die Frage als was die Firma angemeldet sein soll, also die Bezeichnung der Firma, da muss man aufpassen.

    DENN: Wenn du nur sagt "Streaming auf Twitch" oder Videos für YT, kann meist der SB nichts damit anfangen und schreibt das auch so auf.

    Nachteil wäre, du bist auch genau darauf beschränkt. Wenn du aber angibst "Internetdienstleistungen" oder "Internetdienstleister", so hast und kannst

    du ein wesentlich breiteres Aufgabenfeld abdecken.


    Im WWW gibt es ein paar Beispiele wie man solch ein Gewerbe, gerade wegen Streaming / YT, nennen kann.
    Sowas wie "Influencer" ... das passt nicht. Oder was du auch nehmen kannst ist zb. die Bezeichnung "Produzent von neuen Medien" bzw.

    "Produzent Digitaler Medien". Da musst du nen bissl schauen und überlegen. Mit dem "Internetdienstleister" ist man eig. gut aufgestellt.


    Was passiert als nächstes wenn du den Gewerbeschein in der Hand hast?

    Eigentlich nicht viel. Das Finanzamt wird sich bei dir melden, deine Steuernummer ggf. mitteilen bzw. solltest du dir einen Onlinezugang für "ELSTER" einrichten.

    Meistens meldet sich auch eine Berufsgenossenschaft bei dir bzw. "stellt sich vor". Eig. nur ein Infoschreiben.

    Mehr passiert da in der Regel nicht.


    Was du 1x im Jahr ausfüllen solltest, ist folgendes: https://www.elster.de/eportal/…tungen/alleformulare/euer

    Das ist die sogenannte EÜR - Einnahme-Überschuss-Rechnung. Diese sollte man immer bis April des Jahres ausgefüllt bzw. abgesendet.

    Sonst meckert das Finanzamt gerne mal.


    Falls es doch irgendwo im www tolle Erklärungsvideos gibt (Speziell für Streamer / E-Commerce) wäre es toll wenn man mir diese hier mitteilen könnte.

    Ich kann dir dieses Video sehr ans Herz legen. Geht zwar um die 2 Stunden, aber es beantwortet dir wirklich

    so gut wie alles erdentliche was man hier zum Thema Kleingewerbe, Streaming, Affiliate etc. wissen muss.


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  • Auf die Frage als was die Firma angemeldet sein soll, also die Bezeichnung der Firma, da muss man aufpassen.

    DENN: Wenn du nur sagt "Streaming auf Twitch" oder Videos für YT, kann meist der SB nichts damit anfangen und schreibt das auch so auf.

    Nachteil wäre, du bist auch genau darauf beschränkt. Wenn du aber angibst "Internetdienstleistungen" oder "Internetdienstleister", so hast und kannst

    du ein wesentlich breiteres Aufgabenfeld abdecken.

    genau so sieht es aus ... hier wäre aber noch hinzu zu fügen das man noch so etwas wie "verkauf von merchandise artikel so wie Affiliate Marketing " hinzufügen sollte damit man diese in Zukunft auch verkaufen darf und affiliierte einnahmen generieren kann ( über z.b. werbe Artikel )

  • hier wäre aber noch hinzu zu fügen das man noch so etwas wie "verkauf von merchandise artikel so wie Affiliate Marketing " hinzufügen sollte damit man diese in Zukunft auch verkaufen darf und affiliierte einnahmen generieren kann ( über z.b. werbe Artikel )

    Das beinhaltet ua. der Begriff "Internetdienstleister" ;)

    Man bietet Dienstleistungen im Internet an. Der Begriff selbst erklärt auch, dass man dadurch eine Gegenleistung erhält oder erhalten kann.
    Aber klar, kann man auch angeben wenn man möchte. Je mehr desto besser, aber man braucht keinen halben Roman ^^


    Meine 1. Firma nannte ich auch nur "Vertrieb von Videospielen und Zubehör".
    Auf welche Art und Weise, ist dabei egal. Das war jedenfalls der Hauptschwerpunkt.

  • Das beinhaltet ua. der Begriff "Internetdienstleister"

    dies ist leider nicht der fall ... internetdinestleistungen beinhaltet eben nicht den verkauf von wahren so wie verdienst in form von Gewinnbeteiligung durch Werbung ( affiliate Marketing )

    aber man braucht keinen halben Roman ^^

    leider doch ... da du eben was du nicht angibst auch nicht ausüben darfst ergo so genau und dennoch weitläufig wie möglich

  • Ist halt letztlich immer Definitionssache. In meiner Anmeldung steht "Online-Marketing, Video-Marketing, E-Sports-Management, Beratungsdienstleitungen, Affiliate-Marketing.".

    Anfangs hatte ich da bisschen weniger stehen bzw. nur allgemein "Marketing" und dann meinte das Gewerbeamt, ich solle noch mehr ins Detail gehen. Ist alles abgesprochen und damit darf ich laut dem Amt auch Merch verkaufen, weil's in den Bereich Online-Marketing läuft, weil Merch halt quasi Werbemittel sind.

    Im Grunde zählt aber natürlich das, was das Amt vor Ort sagt. Und das kann, grad bei solch "neumodischem Kram" gern auch mal unterschiedlich sein. :)

  • Ich denke dass ich mit :


    Live-Streaming, E-Commerce, Online-Marketing & Affiliate-Marketing recht gut aufgestellt sein könnte.


    Muss jetzt nur noch jemanden finden, der mir das alles genau erklärt wie es dann im kommenden Jahr weitergeht (Steuererklärung etc...)


    Wie oben schon genannt bedanke ich mich trotzdem für eure beiträge !

  • Muss jetzt nur noch jemanden finden, der mir das alles genau erklärt wie es dann im kommenden Jahr weitergeht (Steuererklärung etc...)

    Eig. ist es wie gesagt sehr einfach. Wenn du dieses Jahr dein Gewerbe angemeldet hast, machst du nächstes Jahr einfach die EÜR,
    meldest dich vorher bei ELSTER an, schickst die EÜR ab, fertig.
    Und das machst du erstmal die nächsten Jahre immer 1x, ich mach die meist im März (die Tage) spätestens im April.
    Bis du die Freigrenzen erreichst, wirst du noch lange brauchen. Erst dann wird es interessant und dann weiß man auch, man ist auf einem SEHR guten Weg

    und sowieso längst Partner.


    Alternativ such dir einen brauchbaren Steuerberater.

  • Ich habe mal grob drübergeschaut und es wurden ja schon einige Sachen angesprochen.

    Da ich mich in der letzten Zeit auch damit auseinandergesetzt habe, trag ich mal meine Infos zusammen:


    1.muss ich als "gewerblicher" eine extra steuererklärung machen, oder reicht es wenn ich das in der alljährlichen eintrage ?

    Aufjedenfall die Einnahmen-Überschussrechnung, ggfalls kann da aber auch noch eine Bilanzierungspflicht dazukommen. Wenn man das nicht gelernt hat und oder sich nicht damit auseinandersetzen will, oder einem das nicht liegt, wäre es schon hilfreich, wenn dir dabei jemand ( zB ein Steuerberater ) hilft.


    2. was genau muss eingetragen werden ? reicht es wenn ich bei twitch die jahreseinnahmen angebe oder wollen die genau wissen woher das geld stammt (wieviele subs ... etc....)

    Du musst alle Einnahmen angeben. Am einfachsten und sichersten ist es, wenn du ein extra Geschäftskonto dafür einrichtest. Es gibt kostenlose Konten, die dann allerdings komplett online geführt werden.


    3. reicht es auch für spreadshop die provision einzutragen die man in einem jahr erhalten hat ?

    Im Grunde genommen, solange du alles irgendwie irgendwo angibst, sind die ja erstmal glücklich. Sollten die irgendwelche Fragen haben wo was herkommt, werden die sich sowieso nochmal melden.


    4. wo müssen die einnahmen eingetragen werden ?

    Ich denke mit einem passenden Tutorial lassen sich Frage. 2., 3. und 4. super lösen! :D


    5. steuererklärung selbst machen oder doch vom steuerberater bearbeiten lassen um auf der sicheren seite zu sein ?

    Wenn du alles angegeben hast ( und nicht irgendwas großes 'zufällig' vergisst ) kann da nichts großartiges passieren. Steuerberater ist die sichere Nummer, aber wenn du dich da etwas reinkniest, was ich dir bei deinen Bemühungen zutraue, dann schaffst du das auch so!


    6. welche steuern muss ich an das finanzamt zahlen ? (sollte man die sich eventuell schon bei seite legen ?)

    Steuern kommen diverse auf dich zu, jenachdem welche Rechtsform du hast und wieviele Einnahmen du generierst.

    Grundsätzlich ist es am Anfang sinnvoll, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen. Dabei musst du dann keine Umsatzsteuer ausweisen ( und am Ende abführen ), kannst diese aber selbst auch nicht einziehen. Das bedeutet, dass du deine Produkte ohne Umsatzsteuer ( auch 'Mehrwertsteuer' verkaufst ). Das kannst du nur bis zu einer gewissen Höhe machen. Wenn dein steuerpflichtiges Einkommen im Gründungsjahr unter 22.000 Euro liegt, und du im Folgejahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz machst, kannst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und du zahlst somit keine Umsatzsteuer. Gewerbesteuer würde ab einem Gewinn von 24.500 Euro anfallen. Fehlt noch die Einkommenssteuer. Die wird ab knapp 10.000 Euro fällig ( insgesamte Einnahmen, nicht nur aus deinem Gewerbe! )


    7. muss ich irgendwelche steuern schon im voraus bezahlen ?

    nicht, dass ich wüsste


    8. gibt es irgendwo im www eventuelle DIY videos, wo alles genau erklärt wird ?

    Da gibts viele. Such am Besten unter Begriffen wie 'Selbstständigkeit', 'Gewerbe anmelden' oder 'welche Steuern gibts?'


    Ich hoffe ich konnte auch noch etwas helfen! :)

  • Da ich neulich wieder das ein oder andere mal gefragt wurde, lautet meine Beschreibung der Tätigkeiten
    gemäß meines Gewerbescheines wie folgt:


    Live-Streaming, E-Commerce, Online-Marketing, Video-Marketing, Affiliate-Marketing, Beratungsdienstleistungen


    Damit deckt man alles ab was man in diesem Rahmen braucht, aber auch der Vertrieb über einen Online-Shop wollte ich mir offen halten.

    Dieser Onlineshop ist dann nicht an den anderen Punkten gebunden, könnte auch zb. ein Vertrieb von PC Hardware sein etc.

    Daher auch die Tätigkeit "E-Commerce". Und mit "Beratungsdienstleistungen" habe ich die Möglichkeit auch Beratend aktiv zu sein,

    dafür entsprechend Geld zu verlangen. Was man am Ende von den Tätigkeitsfeldern macht, ist erstmal egal.
    Aber so spart man sich Zeit und Geld alles nachtragen zu lassen oder gar neu zu beantragen.

  • Moinsen, ich hoffe, es ist okay, wenn ich für meine Frage diesen Thread nutze und keinen neuen aufmache, was mMn unnötig wäre:


    Die EÜR - kann ich ja über ELSTER einreichen, ne? Das geht soweit ich verstanden habe, auch unabhängig von meiner jährlichen Steuererklärung, richtig?


    Außerdem Frage: Einnahmen sind für das Finanzamt ja nur Zahlungen, die tatsächlich auf mein Konto fließen. Da Twitch ja erst ab gewissen Beträgen auszahlt, sind meine Einnahmen dann also Stand jetzt für 2022 - mein erstes Jahr mit Affi - genau 0,00€. Trage ich dann auf der EÜR auch 0,00€ ein? Vielleicht kann mir ja jemand, der das schon so macht, beantworten?

  • Außerdem Frage: Einnahmen sind für das Finanzamt ja nur Zahlungen, die tatsächlich auf mein Konto fließen. Da Twitch ja erst ab gewissen Beträgen auszahlt, sind meine Einnahmen dann also Stand jetzt für 2022 - mein erstes Jahr mit Affi - genau 0,00€. Trage ich dann auf der EÜR auch 0,00€ ein? Vielleicht kann mir ja jemand, der das schon so macht, beantworten?

    das kommt darauf an mit welcher Art ( ist oder soll Versteuerung ) du dein Gewerbe angemeldet hast ... aber meist nimmt man die ist Versteuerung ergo erst wenn es auf deinem Konto liegt muss es versteuert werden ... ja du trägst 0,00€ ein

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