Das Impressum

  • Einige sehr interessante Beiträge hier zum Thema, danke dafür!


    Ich bin immer noch unsicher. Ich kann mir das leider nicht ohne Weiteres leisten, so eine Adresse bei einem Anwalt anzumieten, bzw. bin da auch skeptisch. Meine eigene will ich aber nicht angeben - Stichwort "Drachenlord" - ich habe wenig Lust wegen meiner politischen Meinung von Nazis vor meiner Haustür empfangen zu werden. Aber mich deswegen stillschweigend blindstellen will ich auch nicht!


    Ich finde es schade, dass der Gesetzgeber hier keine passenden Möglichkeiten für Streamer und Youtuber bietet - denn leider werden gerade diese doch immer wieder Opfer von sowas - Swatting, Drohbriefe, Stalking...


  • Ach und um das ganze Thema abzurunden, sobald man die erste Spende von einem Twitch User erhält, muss man streng genommen ein Gewerbe anmelden...dieses Streaming ist ganz schön kompliziert und viele nehmen das echt auf die leichte Schulter...


    Danke bisher =)

    Nein. Wenn Streaming dein Hobby ist und du damit nur die Betriebskosten für das Hosting, Strom deckst, brauchst du keine Gewerbeanmeldung. Z.b. Google Adsense Einnahmen. Dies kann man bei der Einkommenssteuererklärung als sonstige Einnahmen angeben, das geht bis zu einem Betrag von 410EUR (nach Abzug der Kosten) pro Jahr. Für alles, was darüber liegt, brauchst du eine Gewerbeanmeldung. Wenn du merkst, du kommst auf diese Grenze zu, dann ein Gewerbe anmelden. Alle Einnahmen ab dem Datum als gewerblich angeben.


    Ich habe zwar ein Gewerbe, die Google Adsense Einnahmen von 300-400EUR im Jahr für den privaten Blog meiner Partnerin, geben wir seit drei vier Jahren so bei der Steuererklärung an.


    Hier vielleicht auch mal eine Info dazu, die ein wenig ausführlicher ist.
    http://taxdocs.de/2013/01/werb…rivater-homepage-steuern/

  • @Planlos Vielen Dank für die Quelle.
    Aber auf deiner Quelle steht, das es bei privaten Seiten gilt...Twitch / Youtube sind nicht privat bzw. NICHT MEINE private Seite...oder verstehe ich da was falsch?


    Um das Thema für mich nun abzuschließen eine letzte Frage...


    Wie sieht es mit der Datenschutzerklärung aus? Kann mir irgendjemand hier sagen, ob ich eine Datenschutzerklärung auf meinem Youtube Kanal / Twitch Kanal angeben muss oder nicht?


    Ich finde hier leider widersprüchliche Antworten im Netz und im Telemediengesetz stand zu meinem folgenden Zitat von Christian Solmecke leider auch nichts. ( Link Telemediengesetz https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__10.html)


    Hier im Video von 2019 sagt Herr Solmecke (Link zum Video:

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
    ) das man eine Datenschutzerklärung abgeben muss, auch für Facebook und Co...


    In einem alten Beitrag der Kanzlei WBS steht:



    Wer benötigt eine Datenschutzerklärung?


    Jeder, der personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet, muss hierüber in einer Datenschutzerklärung aufklären. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Webseitenbetreiber eine Datenschutzerklärung bereithalten muss. Deren Inhalt kann sich je nach Art der angebotenen Dienste und auf der Webseite aktiven Analyse-Tools stark unterscheiden. Daher reichen pauschale Platzhaltertexte in den meisten Fällen nicht aus.
    Eine Datenschutzerklärung ist allerdings dann entbehrlich, wenn die entsprechende Seite lediglich Teil eines anderen Internetangebots ist. So bedarf der Betrieb der firmeneigenen Facebook-Seite keiner separaten Datenschutzerklärung – hier ist die allgemeine Datenschutzerklärung von Facebook einschlägig.


    Nachzulesen unter folgendem Link ( https://www.wbs-law.de/it-und-…ht/datenschutzerklaerung/ )


    Der Artikel ist aber leider älter als das Video, somit denke ich, wird eine Datenschutzerklärung benötigt, aber aus dem Telemediengesetzt geht das für mich nicht hervor.



    Jemand anderer Meinung?



    Vielen Dank =)

  • Das ist doch wie gesagt ganz einfach. Ist die Seite privat (dazu zählt auch Facebook) brauchst du kein Impressum. Denn dann wäre die ganze DSGVO Schwachsinn, wenn eh jeder persönlichen Daten bei Facebook für alle sichtbar hinschreiben muss. Speziell, wenn man dann immer postet, wo man gerade im Urlaub ist. Wie gesagt, sofern es rein privat ist.


    Wenn du auf Facebook und Twitch und Youtube bist, brauchst du für diese Seiten keine eigene Datenschutzerklärung. Es gelten die Datenschutzerklärungen von Facebook, Twitch, Youtube etc. du kannst doch keine Datenschutzterklärung auf FB und Co erstellen, wenn du keinerlei Info hast, was FB und Co da eigentlich machen und vielleicht nach zwei Monaten wieder ändern, rausnehmen oder hinzufügen. Sicherlich kannst du FB und Co einzeln anschreiben mit 10 Abonennten wird dir da aber niemand einen Vertrag zusenden.

  • Das ist doch wie gesagt ganz einfach. Ist die Seite privat (dazu zählt auch Facebook) brauchst du kein Impressum. Denn dann wäre die ganze DSGVO Schwachsinn, wenn eh jeder persönlichen Daten bei Facebook für alle sichtbar hinschreiben muss. Speziell, wenn man dann immer postet, wo man gerade im Urlaub ist. Wie gesagt, sofern es rein privat ist.


    Wenn du auf Facebook und Twitch und Youtube bist, brauchst du für diese Seiten keine eigene Datenschutzerklärung. Es gelten die Datenschutzerklärungen von Facebook, Twitch, Youtube etc. du kannst doch keine Datenschutzterklärung auf FB und Co erstellen, wenn du keinerlei Info hast, was FB und Co da eigentlich machen und vielleicht nach zwei Monaten wieder ändern, rausnehmen oder hinzufügen. Sicherlich kannst du FB und Co einzeln anschreiben mit 10 Abonennten wird dir da aber niemand einen Vertrag zusenden.

    Im Grunde klingt das plausibel, ich möchte aber noch kurz auf ein paar andere Dinge eingehen: Facebook-Insights, Werbeanzeigen und Facebook-Pixel. Wer damit arbeitet, erfasst auch Nutzerdaten. Allein die Seitenstatistiken enthalten demografische Daten wie Alter und Wohnort, sind also personenbezogene Daten. Für private Nutzerprofile gilt das natürlich nicht, sondern nur für Facebook-Pages. Soweit ich es im Kopf habe, ist die Angabe dahingehend aber eine Grauzone. Vermutlich wird da bei einer kleinen Seite eher weniger passieren, besser wäre es aber, wenn man dennoch eine Datenschutzerklärung aufsetzt. Bei Facebook geht das ziemlich einfach, weil es dafür ein eigenes Feld gibt, bei Instagram kann man ggf. mit einem Linktree arbeiten, wenn man die Links wie Impressum und Datenschutzerklärung eindeutiger darstellen will.

  • @Game of Jones


    Das bedeutet jetzt für mich als Hobby Streamer, der keine Werbebanner hat, kein Geld mit irgendwelcher Werbung verdient, dass ich für Youtube und Twitch KEINE Datenschutzerklärung brauche?
    Das Problem das ich habe, wenn ich eine Datenschutzerklärung abgebe ist doch, dass dann jemand seine gesammelten bei mir einfordern könnte...die kann ich ihm aber gar nicht geben, weil die auf den Servern von Youtube usw. gespeichert sind und nicht bei mir, da ich ja keine eigene Webseite habe auf der ich irgendetwas verkaufe / anbiete...


    Ich würde mir doch mit einer Datenschutzerklärung, die ich nicht brauche mehr Ärger einhandeln als ohne, weil ich vortäusche Daten zu sammeln...oder liege ich da komplett falsch?


    WIESO IST DENN HIER KEIN ANWALT IM FORUM! xD


    *Update* Ich hatte gestern eine Kanzlei angeschrieben, zwecks Datenschutzerklärung und ich möchte die Antwort hier posten:


    "Sehr geehrter Herr XY,
    wir bedanken uns für Ihre Anfrage und das damit verbundene Vertrauen in unsere Kanzlei.
    Beim Betrieb eines Twitch Kanals sind einige Punkte zu beachten. Beginnend bei der Datenschutzerklärung inwieweit diese erforderlich ist und wie die Haftungsverteilung ist. Ggf. ist hier eine Gemeinsame Verantwortlichkeit gegeben, wobei es dies zu prüfen gilt. Ebenso verhält es sich mit den anderen Rechtsgebieten, wie Rundfunkstaatsvertrag, etc.
    Die vollständige Bearbeitung wird voraussichtlich mindestens 15 Stunden in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie das dem Maßstab nicht andere Youtuber oder Kanalbetreiber sind, sondern wir Ihnen eine individuelle Beratung anbieten.


    Gerne werden wir für Sie in dieser Angelegenheit zu unserem üblichen Stundensatz von 295,00 € netto zuzüglich einer 3%igen Auslagenpauschale(bei Verbrauchern: € 361,58 brutto)tätig. Falls Sie uns zu diesen Konditionen mandatieren wollen, lassen wir Ihnen gerne eine Mandantenvollmacht sowie eine entsprechende Vergütungsvereinbarung zur Unterschrift zukommen.
    Auch bei weiteren Anliegen oder Rückfragen können Sie sich jederzeit gerne anuns wenden. Es würde uns freuen, wenn wir hier für Sie tätig werden dürfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Kanzlei xy."


    Auf meine Antwort hin, dass ich mir das nicht leisten kann, da es sich lediglich um ein Hobby handelt kam diese Antwort:



    "
    wir bedauern, dass Ihnen unser Angebot nicht zusagt, bedanken uns aber für die Rückmeldung.


    Bitte beachten Sie, dass nicht die Gewinnerzielungsabsicht entscheidend ist, sondern die Nutzung solcher Plattformen und der möglich Zugriff. Die DSGVO kennt eine sog. Haushaltsausnahme, d.h. wenn Sie z.B. einen Youtube-Kanal betreiben, der nur wenigen Personen, die Ihnen nahestehen zugänglich ist, findet die DSGVO keine Anwendung. Ab welcher Personenzahl die Ausnahme nicht mehr gilt, ist umstritten.
    Aufgrund einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Facebook Fanpages, raten wir dringend zur Vorsicht bei Verwendung von solchen Plattformen. Hier hat der EuGH entschieden, dass allein das Betreiben einer Fanpage eine Gemeinsame Verantwortlichkeit auslöst. Dazu müssen Verträge über Haftung, etc. geschlossen werden.


    Solche Sachverhalte sollten daher stets hinreichend geprüft werden. Leider ist es so, dass viele Personen den Datenschutz und andere rechtliche Anforderungen nicht hinreichend bedenken.
    Wir würden uns freuen, wenn Sie uns auch in Zukunft wieder in Betracht ziehen würden und verbleiben


    mit freundlichen Grüßen
    "



    Ganz schön teurer Spaß...

  • Ich habe zwar ein Gewerbe, die Google Adsense Einnahmen von 300-400EUR im Jahr für den privaten Blog meiner Partnerin, geben wir seit drei vier Jahren so bei der Steuererklärung an.

    Hattet ihr schon mal eine Steuerprüfung? Nur weil das Finanzamt bei einer Angabe nicht meckert, ist es noch lange nicht richtig.


    Ich persönlich kenne das mit den 410€ nur aus dem so genannten Härteausgleich Gesetz. Da geht es aber meines Wissens nur darum, dass nebengewerbliche Einkünfte bis 410€ steuerfrei sind. Dass man deswegen kein Gewerbe anmelden müsste, geht daraus nach meinem Verständnis nicht hervor.

    Mit freundlichen Grüßen
    Tobias Grund

    just my two cents.

  • @Tobias Als ich bei uns im Bürgerbüro nachgefragt habe, ob ich ein Gewerbe anmelden soll, wurde mir gesagt, solange ich nichts verdiene nicht. Sobald ich aber auch nur einen Cent durch Twitch und Co einnehmen, muss ich streng genommen ein Gewerbe anmelden. So wurde es mir zumindest gesagt. Kostet bei mir 40 € und dauert 5 Minuten. Sollte das mal bei mir der Fall sein, dann mach ich es einfach genau so und bin auf der sicheren Seite.

  • @Tobias Als ich bei uns im Bürgerbüro nachgefragt habe, ob ich ein Gewerbe anmelden soll, wurde mir gesagt, solange ich nichts verdiene nicht.

    Ist sowieso das beste in seiner Gemeinde nachzufragen, würde allerdings direkt beim Finanzamt fragen.


    Zudem würde ich mir das schriftlich geben lassen, falls die sagen, dass du erst ab X Einnahmen eine Gewerbeanmeldung brauchst - was durchaus vorkommen kann. Nur so allgemein, war bei dir ja nicht der Fall.

    Mit freundlichen Grüßen
    Tobias Grund

    just my two cents.

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