Kleingewerbe IHK-Zwangsmitgliedschaft

  • Hallo,


    ich habe eine Einladung zum Twitch Affiliate erhalten, wie ich bereits gelesen habe ist eine Anmeldung bei (Verdienst) zum "Kleingewerbe" empfehlenswert.


    Frage 1:


    Wie läuft das ab mit der IHK:


    " Nichtkaufleute mit einem Gewerbeertrag bzw. Gewinn von bis zu 5.200 Euro sind beitragsfrei "


    würde das heißen auch mit einem Kleingewerbe und einem Gewinn über 5200€ im Jahr müsste ich einen IHK-Betrag zahlen?.


    Frage: 2


    Steuernummer vom Gewerbe bei Twitch angeben / ja , nein? oder eher Steuer-Idfn?




    Frage: 3



    Kleingewerbe so belassen oder "Kleinunternehmerregelung hinzuziehen" / Ja / so lassen?


    Wäre sehr nett wenn jemand helfen könnte.



    Liebe Grüße :?: ?(

  • Nur kurz zu 1: Freigestellt sind diejenigen Gewerbetreibenden, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbeertrag (überschlägig der Gewinn) im Bemessungsjahr die Grenze von 5.200,- Euro nicht übersteigt. Desweiteren werden auch Existenzgründer, die in den vorangegangenen 5 Jahren vor der Gründung weder Einnahmen aus selbst. Tätigkeit, Gewerbebetrieb noch Land- und Forstwirtschaft erzielten, für die ersten 2 Jahre nach der Unternehmensgründung vom IHK-Beitrag befreit, sowie für weitere 2 Jahre von der Umlage freigestellt. Diese Befreiung greift aber nur, sofern der Gewerbeertrag 25.000,- Euro nicht übersteigt.


    Also kurzgefasst: Ab 5200 bist du Zwangsmitglied, zahlst aber 2 Jahre lang nichts, sofern du unter 25k bleibst.

  • Nur kurz zu 1: Freigestellt sind diejenigen Gewerbetreibenden, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbeertrag (überschlägig der Gewinn) im Bemessungsjahr die Grenze von 5.200,- Euro nicht übersteigt. Desweiteren werden auch Existenzgründer, die in den vorangegangenen 5 Jahren vor der Gründung weder Einnahmen aus selbst. Tätigkeit, Gewerbebetrieb noch Land- und Forstwirtschaft erzielten, für die ersten 2 Jahre nach der Unternehmensgründung vom IHK-Beitrag befreit, sowie für weitere 2 Jahre von der Umlage freigestellt. Diese Befreiung greift aber nur, sofern der Gewerbeertrag 25.000,- Euro nicht übersteigt.


    Also kurzgefasst: Ab 5200 bist du Zwangsmitglied, zahlst aber 2 Jahre lang nichts, sofern du unter 25k bleibst.

    Nicht ganz richtig: Du bist ab dem Zeitpunkt deiner Gewerbemeldung Mitglied, egal ob du zahlst oder nicht. Heißt man kann die Leistungen seiner IHK in Anspruch nehmen, sobald sie einem mitgeteilt haben das man Mitglied ist. (Ist gerne mal etwas verzögert.)
    Wie du richtig beschrieben hast kann man sich dann zwei Jahre befreien lassen, sofern man unter den 25.000 € Gewerbeertrag bleibt. (Deshalb unbedingt die Ausgaben, die eindeutig nur für den Stream getätigt wurden in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufnehmen. Das mindert nämlich den Ertrag :D)
    Sofern man nach den zwei Jahren immer noch unter 5.200 € Gewerbeertrag ist zahlt man weiterhin keinen Beitrag.
    (Die Höhe des Beitrags richtet sich immer nach der IHK bei der man ist.)



    Frage: 2
    Steuernummer vom Gewerbe bei Twitch angeben / ja , nein? oder eher Steuer-Idfn?


    Es ist die Steuer-Identifikationsnummer gemeint. Eine Steuernummer ändert sich schnell, die Identifikationsnummer gilt dein Leben lang.



    Frage: 3



    Kleingewerbe so belassen oder "Kleinunternehmerregelung hinzuziehen" / Ja / so lassen?


    Informiere dich was damit in Sachen Umsatzsteuer und Umsatzsteuer-Voranmeldung ansteht und entscheide es für dich selbst. Zur Not ziehe einen Steuerberater zurate.

  • Auch wenns alt ist:


    Als Stream würde ich die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen. Da der ganze Aufwand deutlich geringer ist. Hast du monatlich viele Ausgaben für externe Firmen (Seitenbetreuung, Videoschnitt etc.) könnte es Sinn machen, von der Kleinunternehmer Regelung Abstand zu nehmen, da du hier die MwSt. aus den Ausgaben wieder bekommst. Du selbst musst auf Rechnungen dann aber auch die MwSt. ausweisen und abführen.


    Verkaufst du Produkte auf deiner Webseite, würde ich generell von der Kleinunternehmer Regelung Abstand nehmen. Wirkt immer etwas wie Kindergarten, wenn man auf seine Produkte keine MwSt. ausweist und ist eben für jeden ein sichtbares Zeichen, dass du nicht mehr als 17.000? (immer noch?) im Jahr Umsatz hast.


    Bei einer Gewerbeanmeldung unbedingt die Ust-ID beantragen. So muss nicht die eigene Steuernummer im Impressum auftauchen.


    *** IHK Beiträge sind sowas von unnötig. Seit Jahren zahle ich fleißig und habe bis dato noch keine Leistungen in Anspruch genommen beziehungsweise keine sinnvolle Hilfe erhalten. Zahlungspflicht besteht natürlich weiterhin...

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