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Tobias Grund
Tobias Grund
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DerEnno schrieb:
1. Frage: Wurde euch Elster auch empfohlen und ist dieses mittlerweile Pflicht oder gibt es da "normalere" alternativen?
DerEnno schrieb:
2. Frage: Twitch ist mit dem Betrieb gemeint, richtig? Oder bin ich damit gemeint? Was gibt man da an?
DerEnno schrieb:
3. Frage: Kann man das mit "lieber kein Gewerbe anmelden" ernst nehmen? Ich denke die Frau ist vom Fach & hat sich auch auf Influencer, etc spezialisiert, aber da wurde mir schon etwas komisch, weil ich eben nichts falsch machen möchte.
DerEnno schrieb:
Danke dir erstmal.
Tatsächlich bin ich mit der Steuerberaterin die Daten durchgegangen. Bis auf 3 Subs hab ich tatsächlich zu dem Termin keine Einnahmen gehabt & die jetzigen Einnahmen beziehen sich nunmal auf...naja, nichts bis auf eine Donation im unteren Einstelligen Bereich.
Ich bin was das angeht halt sehr vorsichtig, weswegen ich einfach um auf der sicheren Seite zu sein ein Gewerbe anmelden werde. Es ist zwar unwahscheinlich das sich in den nächsten Monaten etwas ergibt dass plötzlich viele Leute spenden, aber man weiß ja nie.
Faylein90 schrieb:
Ich würde dir ganz drigend raten ein Gewerbe anzumelden, denn egal wieviel Geld du verdienst, auch wenn es nur 3 Subs sind, gilt das als Steuerhinterziehung.
Ja er muss es halt nur iwo angeben, ob jetzt extra Gewerbe oder in seiner privaten Erklärung.. Deshalb sagte ich ja, trotz 3 subs darf man das nicht untern Tisch fallen lassen im Sinne von "verschweigen".Tobias Grund schrieb:
Das eine hat mit dem anderen nichts zutun, man kann auch ohne Gewerbeanmeldung Einnahmen über die private Einkommenssteuererklärung versteuern.Faylein90 schrieb:
Ich würde dir ganz drigend raten ein Gewerbe anzumelden, denn egal wieviel Geld du verdienst, auch wenn es nur 3 Subs sind, gilt das als Steuerhinterziehung.
Tobias schrieb:
Ist sicher nie verkehrt, zu einem Fachmann zu gehen. Die beiden genannten Informationen sind allerdings recht leicht selbst heraus zu finden, Umsatz- und Gewinngrenzen für alle relevanten Steuern sind schnell zu finden und das man bei Auslandstransaktionen eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer benötigt, steht auf so ziemlich jeder Informationsseite, die etwas mit Umsatzsteuer zutun hat
Meines Wissens geht das nicht so einfach. Wenn du hättest ein Gewerbe anmelden müssen und dies nicht getan hast, ist das im Prinzip eine Ordnungswidrigkeit.LeNny_live_ schrieb:
meine Frage zu Gewerbe wäre, ob diese auch rückdatiert werden kann? Zum Beispiel heute anmelden und Anmeldung zum 01.01.2020?
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