Ein Spendenbutton schreit danach, das Affiliate Programm hingegen nicht.
diese aussage ist so nicht richtig auch Affiliate Marketing ist gewerbepflichtig weil du eben damit Geld verdienst. die frage ist ob du eine gewinn Absicht hast oder eben nicht und ob du wirklich gewinn einfährst ... da sind wir wieder bei der "Liebhaberei" oder eben nicht
PS: Bei der Gewerbeanmeldung gibt es kein Kleingewerbe / Kleinstgewerbe / etc. ... einfach nur "Gewerbe".
dies stimmt, aber es gibt eine Kleingewerbe Regelung ... dies muss man dann auch in den Rechnungen die man stellt und im Impressum mit "Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG" deutlich machen es sei denn man hat eine UstID und gibt diese an ... was - wenn man mit Twitch zusammen arbeitet - erforderlich ist da man eine UstID braucht wenn man mit nicht EU Ländern Geschäfte macht