Rechtliches: Amazon Wishlist --> Einnahme?

  • Hallo,


    vllt wisst ihr ja mehr darüber.
    Ich bin eine kleine Streamerin, die nicht regelmäßig (aufgrund meines Jobs) streamt.
    Es macht mir Spaß aber ich sehe es eher als Hobby bzw. Zeitvertreib.
    Nun fragte mal Jemand, ob ich ein Donation-Button hätte.
    Habe dann einen eingerichtet aber ich denke, dass ich diesen wieder entfernen werde.
    Einfach aus dem Grund, dass ich nicht weiss, ob mir das dann bei meiner (ersten) Steuererklärung auf die Füße fallen würde. Eine Gewerbeanmeldung sehe ich nicht vor.


    Jetzt aber zu der eigentlichen Frage:
    Würde dies auch bei einer Schenkung von einer Amazon Wishlist der Fall sein?
    Zählt das als Schenkung oder als Einnahme?


    Vielen Dank im Vorraus :)

  • ALLES was irgendwie einen wert hat sei es Sachwert oder finanziell muss versteuert werden ( versteuern heißt aber noch lange nicht das du steuer darauf zahlst ...versteuern heißt nur das du es angeben musst ... es gibt Freibeträge )...


    dies musst du aber nicht zwingen mit einer Gewerbe Anmeldung machen je nach höhe des "Gewinns" reicht es aus wenn du bei deiner Einkommensteuer ( die so oder so JEDER machen muss ... aber leider kaum einer macht :p ) mit an gibst ... so lange du einen gewissen wert nicht überschreitest brauchst du auch kein Gewerbe ... sollte dies dann doch mal der Fall sein das du ein Gewerbe anmelden musst kannst du dies auch rückwirkend machen ( sollten bis zu 3 Monate sein ) ... aber für genau Einzelheiten informierst du dich besser bei dem für dich zuständigen Gewerbe amt da es von Commune zu Commune Unterschiede gibt ob du nun für so etwas ein Gewerbe brauchst oder eben nicht...


    ps: selbst wenn es als Schenkung gelten würde musst du einen Schenkungssteuer zahlen :p


    MFG

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!