Beiträge von strom4u

    JoJones "Also erst mal ist es unerheblich, ob live, VOD oder Clip. Urheberrechtsverletzung ist Urheberrechtsverletzung."


    Da muss ich dir widersprechen. Die GEMA unterscheidet sehr wohl, ob du Musik nur live streamst oder als Video im Video-On-Demand anbietest.



    Wann muss ich meinen Livestream bei der GEMA lizenzieren?
    Die GEMA vertritt die Rechte von Komponisten, Textdichtern und Verlegern und stellt sicher, dass diese für ihre Arbeit fair entlohnt werden. Das heißt, sobald ein Livestream im Internet angeboten wird und Musik enthält, deren Urheber von der GEMA vertreten werden, muss der Stream grundsätzlich bei der GEMA angemeldet werden. Einzige Ausnahme: Wird der Livestream über eine Social-Media-Plattform gestreamt mit der die GEMA einen Lizenzvertrag hat, fällt die Lizenzierungspflicht für den einzelnen NutzerLivestreamanbieter weg. Die GEMA hat mit den meisten großen Social-Media-Plattformen wie etwa Facebook, YouTube, Instagram und TikTok einen solchen Vertrag. Werden allerdings für einen Live-Konzertstream auf einer solchen Plattform Tickets verkauft oder andere Einnahmen über das Livestreaming-Event generiert zum Beispiel durch Spenden oder Crowdfunding, muss der Livestream auch in den sozialen Medien zusätzlich über die GEMA lizenziert werden.

    Ein reiner Live-Stream auf einer Social-Media-Plattform, mit der die GEMA direkt abrechnet, ist überhaupt nicht Gema-pflichtig für den einzelnen Streamer oder Nutzer oder Livestreambieter. Der Gema-Schuldner ist die Plattform. Das ist ein FAKT. Nicht meine persönliche Meinung. Es handelt sich dann auch nicht um eine Urheberrechtsverletzung. Sofern es hierbei um gema-Musik geht. Es können immer noch andere Rechte der Musik betroffen sein, aber die Rechte aus einer möglichen Zweitverwertung, wie bei CDs gibt es bei reiner Live-Musik dann schon einmal nicht.


    Ich finde es schade, dass bei so einem ernsten Thema so viele halbgare Ansichten in die Welt gesetzt werden, ohne Quellennachweis und nachvollziehbare Beweislage. Schließlich kann es sehr teuer werden, wenn man hierbei etwas falsch macht.


    Fazit: Weder die GEMA noch Twitch waren bis jetzt bereit, mir eine anständige Auskunft zu geben. Beide verweigern die Aussage zur Frage, ob Twitch einen Lizenzierungsvertrag mit der GEMA hat. Das darf doch kein Geheimwissen sein. Haben wir als Streamer denn hier überhaupt keine Rechte? In welcher merkwürdigen Welt leben wir hier? Ich werde mein Unterfangen jetzt erst einmal ruhen lassen und den Kontakt zu örtlichen Künstlern suchen, die schon einmal ein Konzert gestreamt haben. Die werden mir höchstwahrscheinlich auch mehr erzählen als GEMA und Twitch.

    Das mit dem Bannen passiert aber, wenn ich es richtig verstehe, mit den VODs oder Clips. Oder wird auch schon gebannt, wenn jemand im Livestream - also während des Streamens - urheberrechtlich geschützte Inhalte verwendet? Die Gema ist ja nur ein Rechteinhaber neben anderen denkbaren Rechteinhabern. Mir geht es hier um die gemapflichtige Musik. Ich leite ein Orchester von 20 Zupfmusikern und wenn wir ein Live-Konzert machen, dann müssen wir unsere GEMA-Meldung an den BDZ schicken. Das ist der Bund Deutscher Zupfmusiker. Bei Live-Streaming sagen die mir - ich weiß nicht, ob ich da vom BDZ richtig verstanden werde - dass der Rahmenvertrag des BDZ mit der GEMA nur "Konzerte" abdeckt. Ich soll jetzt eine Einzellizenz bei der GEMA beantragen für unseren geplanten Live-Stream.


    Aber so wie es aussieht, kann ich mir die sparen, wenn ich Facebook oder YouTube verwende, da die GEMA mit diesen Plattformen direkt abrechnet. Die GEMA will mir jetzt keine direkte Auskunft geben und verweist mich mit automatisierter Email immer wieder auf ihr Online-System. Ich will mich aber nicht registrieren, nur um diese simple Auskunft zu bekommen. Wenn es zu teuer wird, dann wird es nicht gemacht. Wir sind ein armer Amateurverein. Und wenn wir jetzt aus Pandemie-Gründen ein Online-Konzert machen, dann werden damit garantiert keine Einnahmen generiert. Nicht dass wir das Geld nicht brauchen könnten.


    Warum Twitch und nicht gleich Facebook oder YouTube? Weil mir die Qualität der Twitch-Übertragungen für Musik sehr gut gefällt. Wäre für mich die erste Wahl, wenn möglich.

    Bevor die Diskussion jetzt völlig abdriftet und off topic wird. Hier noch einmal mein Anliegen:


    Vgl. dazu: "Wird der Livestream über eine Social-Media-Plattform gestreamt mit der die GEMA einen Lizenzvertrag hat, fällt die Lizenzierungspflicht für den einzelnen NutzerLivestreamanbieter weg. Die GEMA hat mit den meisten großen Social-Media-Plattformen wie etwa Facebook, YouTube, Instagram und TikTok einen solchen Vertrag." (Quelle: https://www.gema.de/musiknutze…formulare/tarif-vr-od-15/)



    In dieser Aufzählung ist Twitch nicht erwähnt, aber dafür steht hier etwas von "den meisten großen Social-Media-Plattformen wie etwa Facebook, YouTube, Instagram und TikTok". Also gehört jetzt Twitch dazu oder nicht? Ich habe jetzt den Twitch-Support angeschrieben und noch einmal eine Email an die GEMA geschickt. Die GEMA-Hotline ist ziemlich unbrauchbar, da bin ich nicht durchgekommen.


    Es kann doch nicht sein, dass man dazu überhaupt keine Auskunft bekommt. Das ist eine ganz einfache Frage.

    Danke @Skeeve, diese Seite treibt mich noch in den Wahnsinn. Man kann hier überhaupt keine allgemeine Anfrage stellen, die ganzen Pflichtauswahlfelder erlauben das nicht. Klickt man als Unterkategorie DMCA an, dann landet man auf einer Seite mit einer Schlossgrafik: "This Topic is in another castle". Ich habe jetzt meine Gema-Frage als Frage nach einer Twitch-Erweiterung getarnt, um überhaupt eine Frage losschicken zu können. Das Ganze ist einfach lächerlich. Weder von Twitch noch von der Gema bekommt man eine sinnvolle Kontaktmöglichkeit per Email. Ich rechne jetzt auch hier mit keiner sinnvollen Antwort.

    Hallo Leute,


    ich suche inzwischen schon recht lange nach einer seriösen und zuverlässigen Information zum Thema. Aber weder bei Twitch noch bei der Gema steht die genaue Antwort. Eine direkte Email bei der GEMA war bis jetzt auch erfolglos. Man kriegt keine vernünftige Antwort.


    Problem: Ich möchte ein Live-Konzert streamen, sonst nix. Nur ein Live-Event, kein VOD.


    Recherche ergab: Der Streamer braucht keine Einzellizenz von der GEMA, wenn er eine Social-Media Plattform benutzt, die einen Lizenzvertrag mit der GEMA hat.


    Die GEMA hat auf ihrer Seite folgende Information versteckt: "Wird der Livestream über eine Social-Media-Plattform gestreamt mit der die GEMA einen Lizenzvertrag hat, fällt die Lizenzierungspflicht für den einzelnen NutzerLivestreamanbieter weg. Die GEMA hat mit den meisten großen Social-Media-Plattformen wie etwa Facebook, YouTube, Instagram und TikTok einen solchen Vertrag." (Quelle: https://www.gema.de/musiknutze…formulare/tarif-vr-od-15/)


    Meine FRAGE: Hat jetzt Twitch so einen Lizenzvertrag mit der GEMA?


    Wenn ich darauf keine verifizierbare Antwort bekommen kann, dann muss ich wohl oder übel YouTube für mein Live-Konzert nehmen.


    Grüße
    Strom4u