JoJones "Also erst mal ist es unerheblich, ob live, VOD oder Clip. Urheberrechtsverletzung ist Urheberrechtsverletzung."
Da muss ich dir widersprechen. Die GEMA unterscheidet sehr wohl, ob du Musik nur live streamst oder als Video im Video-On-Demand anbietest.
Wann muss ich meinen Livestream bei der GEMA lizenzieren?
Die GEMA vertritt die Rechte von Komponisten, Textdichtern und Verlegern und stellt sicher, dass diese für ihre Arbeit fair entlohnt werden. Das heißt, sobald ein Livestream im Internet angeboten wird und Musik enthält, deren Urheber von der GEMA vertreten werden, muss der Stream grundsätzlich bei der GEMA angemeldet werden. Einzige Ausnahme: Wird der Livestream über eine Social-Media-Plattform gestreamt mit der die GEMA einen Lizenzvertrag hat, fällt die Lizenzierungspflicht für den einzelnen NutzerLivestreamanbieter weg. Die GEMA hat mit den meisten großen Social-Media-Plattformen wie etwa Facebook, YouTube, Instagram und TikTok einen solchen Vertrag. Werden allerdings für einen Live-Konzertstream auf einer solchen Plattform Tickets verkauft oder andere Einnahmen über das Livestreaming-Event generiert zum Beispiel durch Spenden oder Crowdfunding, muss der Livestream auch in den sozialen Medien zusätzlich über die GEMA lizenziert werden.
Ein reiner Live-Stream auf einer Social-Media-Plattform, mit der die GEMA direkt abrechnet, ist überhaupt nicht Gema-pflichtig für den einzelnen Streamer oder Nutzer oder Livestreambieter. Der Gema-Schuldner ist die Plattform. Das ist ein FAKT. Nicht meine persönliche Meinung. Es handelt sich dann auch nicht um eine Urheberrechtsverletzung. Sofern es hierbei um gema-Musik geht. Es können immer noch andere Rechte der Musik betroffen sein, aber die Rechte aus einer möglichen Zweitverwertung, wie bei CDs gibt es bei reiner Live-Musik dann schon einmal nicht.
Ich finde es schade, dass bei so einem ernsten Thema so viele halbgare Ansichten in die Welt gesetzt werden, ohne Quellennachweis und nachvollziehbare Beweislage. Schließlich kann es sehr teuer werden, wenn man hierbei etwas falsch macht.
Fazit: Weder die GEMA noch Twitch waren bis jetzt bereit, mir eine anständige Auskunft zu geben. Beide verweigern die Aussage zur Frage, ob Twitch einen Lizenzierungsvertrag mit der GEMA hat. Das darf doch kein Geheimwissen sein. Haben wir als Streamer denn hier überhaupt keine Rechte? In welcher merkwürdigen Welt leben wir hier? Ich werde mein Unterfangen jetzt erst einmal ruhen lassen und den Kontakt zu örtlichen Künstlern suchen, die schon einmal ein Konzert gestreamt haben. Die werden mir höchstwahrscheinlich auch mehr erzählen als GEMA und Twitch.