@Game of Jones
Das bedeutet jetzt für mich als Hobby Streamer, der keine Werbebanner hat, kein Geld mit irgendwelcher Werbung verdient, dass ich für Youtube und Twitch KEINE Datenschutzerklärung brauche?
Das Problem das ich habe, wenn ich eine Datenschutzerklärung abgebe ist doch, dass dann jemand seine gesammelten bei mir einfordern könnte...die kann ich ihm aber gar nicht geben, weil die auf den Servern von Youtube usw. gespeichert sind und nicht bei mir, da ich ja keine eigene Webseite habe auf der ich irgendetwas verkaufe / anbiete...
Ich würde mir doch mit einer Datenschutzerklärung, die ich nicht brauche mehr Ärger einhandeln als ohne, weil ich vortäusche Daten zu sammeln...oder liege ich da komplett falsch?
WIESO IST DENN HIER KEIN ANWALT IM FORUM!
*Update* Ich hatte gestern eine Kanzlei angeschrieben, zwecks Datenschutzerklärung und ich möchte die Antwort hier posten:
"Sehr geehrter Herr XY,
wir bedanken uns für Ihre Anfrage und das damit verbundene Vertrauen in unsere Kanzlei.
Beim Betrieb eines Twitch Kanals sind einige Punkte zu beachten. Beginnend bei der Datenschutzerklärung inwieweit diese erforderlich ist und wie die Haftungsverteilung ist. Ggf. ist hier eine Gemeinsame Verantwortlichkeit gegeben, wobei es dies zu prüfen gilt. Ebenso verhält es sich mit den anderen Rechtsgebieten, wie Rundfunkstaatsvertrag, etc.
Die vollständige Bearbeitung wird voraussichtlich mindestens 15 Stunden in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie das dem Maßstab nicht andere Youtuber oder Kanalbetreiber sind, sondern wir Ihnen eine individuelle Beratung anbieten.
Gerne werden wir für Sie in dieser Angelegenheit zu unserem üblichen Stundensatz von 295,00 € netto zuzüglich einer 3%igen Auslagenpauschale(bei Verbrauchern: € 361,58 brutto)tätig. Falls Sie uns zu diesen Konditionen mandatieren wollen, lassen wir Ihnen gerne eine Mandantenvollmacht sowie eine entsprechende Vergütungsvereinbarung zur Unterschrift zukommen.
Auch bei weiteren Anliegen oder Rückfragen können Sie sich jederzeit gerne anuns wenden. Es würde uns freuen, wenn wir hier für Sie tätig werden dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Kanzlei xy."
Auf meine Antwort hin, dass ich mir das nicht leisten kann, da es sich lediglich um ein Hobby handelt kam diese Antwort:
"
wir bedauern, dass Ihnen unser Angebot nicht zusagt, bedanken uns aber für die Rückmeldung.
Bitte beachten Sie, dass nicht die Gewinnerzielungsabsicht entscheidend ist, sondern die Nutzung solcher Plattformen und der möglich Zugriff. Die DSGVO kennt eine sog. Haushaltsausnahme, d.h. wenn Sie z.B. einen Youtube-Kanal betreiben, der nur wenigen Personen, die Ihnen nahestehen zugänglich ist, findet die DSGVO keine Anwendung. Ab welcher Personenzahl die Ausnahme nicht mehr gilt, ist umstritten.
Aufgrund einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Facebook Fanpages, raten wir dringend zur Vorsicht bei Verwendung von solchen Plattformen. Hier hat der EuGH entschieden, dass allein das Betreiben einer Fanpage eine Gemeinsame Verantwortlichkeit auslöst. Dazu müssen Verträge über Haftung, etc. geschlossen werden.
Solche Sachverhalte sollten daher stets hinreichend geprüft werden. Leider ist es so, dass viele Personen den Datenschutz und andere rechtliche Anforderungen nicht hinreichend bedenken.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns auch in Zukunft wieder in Betracht ziehen würden und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
"
Ganz schön teurer Spaß...