Beiträge von Tobias

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    wo melde ich den ein Kleinunternehmen an?

    Man kann kein Kleinunternehmen anmelden. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich ausschließlich auf das Umsatzsteuerrecht. Wenn du ein Gewerbe anmelden willst, dann machst du das beim Gewerbeamt. Möglich wäre beispielsweise ein Einzelunternehmen.


    Du bekommst nach der Gewerbeanmeldung automatisch vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugesendet. Darin kannst du ankreuzen, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst. Dafür darf dein (voraussichtlicher) Jahresumsatz nicht höher als 17.500€ sein. Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, musst du keine Umsatzsteuer ausweisen, kannst aber ebenso keine Vorsteuer vom Finanzamt zurück bekommen. Ob sich das für einen lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden.

    ich wollte mal wissen ob ich dafür ein Gewerbe anmelden muss oder ein einzelunternem

    Gewerbe oder Einzelunternehmen? Schon die Fragestellung ist falsch, ein Einzelunternehmen ist nur eine Rechtsform.


    Du kannst ein Gewerbe als Einzelunternehmen anmelden oder als Freiberufler ein Einzelunternehmen sein, aber fürs Streamen wirst du das meiner Einschätzung nach nicht als freien Beruf durchbekommen.


    Wenn du Alleine bist und noch kein großer Streamer (= keine großen Umsätze machst), ist das Einzelunternehmen meiner Meinung nach die am besten geeignete Rechtsform für eine Gewerbeanmeldung.

    Was ein weiterer Vorteil ist bei einem klein Gewerbe man kann jegliche Ausgaben mit angeben, wie z.b Games, Hardware die man sich gekauft hat

    Dabei gibt es aber einiges zu beachten. Bei der EÜR darfst du diese Dinge ggf. nur anteilig nach prozentualer Nutzung im privaten und geschäftlichen Sinne angeben. Bei der Umsatzsteuer sieht das anders aus, da kannst du ab 10% geschäftlicher Nutzung die volle Vorsteuer angeben. Dafür muss man aber natürlich auch selber Umsatzsteuer erheben, also nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.



    sonst kann‘s Ärger geben

    Ärger in Form rechtlicher Konsequenzen nicht. Man wird dir aber das Gewerbe aberkennen (Liebhaberei) und ggf. erbrachte Steuererstattungen zurück fordern.



    - Inwiefern ist IHK Aufwand? Die Anmeldung passiert eigentlich von alleine durch das Gewerbeamt.
    - Man muss nur einmal den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt und keine im Handelsregister eingetragene Firmung (z.B. GmbH) angemeldet hat, muss man lediglich bei der Einkommenssteuererklärung einen zusätzlichen Bogen (EÜR) ausfüllen.
    - Die EÜR ist simpel und schnell gemacht
    - Steuerberater braucht man nicht unbedingt, vor Allem wenn man "nur" ein Einzelunternehmen angemeldet hat.
    - Wenn man bereits einen Job hat, ist man darüber versichert. Es empfiehlt sich die Krankenkasse über die Gewerbeanmeldung kurz zu informieren, Kosten entstehen dadurch aber erstmal nicht bei einem Nebengewerbe.
    - Ist man de facto nicht automatisch zu verpflichtet, nur wenn der Tarif- oder Arbeitsvertrag das vorsieht. Aber auch das ist formlos zu machen, also kein Problem. Verbieten darf ein Arbeitgeber dir die Aufnahme des Gewerbes erstmal nicht.
    - Jugendschutz, Rundfunklizenz und Landesmedienanstalt hat nicht direkt etwas mit der Gewerbeanmeldung zutun und ist ein generelles "Problem" für Streamer.
    - Man braucht für die Gewerbeanmeldung erstmal keinen Anwalt, keine Ahnung wie du darauf kommst. Eine Rechtschutzversicherung kann aber nützlich sein.



    also man kann ( je nach IHK ) von laufenden Kosten mindestens 40 Euro im Monat rechnen.

    Bei welcher IHK, muss man mindestens 40 Euro im Monat zahlen? Die fixen Jahresbeiträge bewegen sich um die 30-80€. Anderweitige Abgaben richten sich nach der Umsatzstärke des Unternehmens und dürften anfänglich völlig irrelevant sein. Wenn man weniger als ~5000€ im Jahr verdient und nicht im Handelsregister eingetragen ist, kann man sich sogar gänzlich von den IHK Mitgliedsbeiträgen befreien. Außerdem muss man in der Regel die ersten 2 Jahre bzw. als "Existenzgründer" sowieso nicht zahlen.



    Besteht hier überhaupt Handlungsbedarf, also muss ein Gewerbe angemeldet werden?

    Wenn du das nicht als "freier Beruf" durch bekommst, wovon ich ausgehen würde, dann ja, da eine klare Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Ansonsten ruf einfach dein Gewerbeamt an und frag nach, die beißen nicht ^^



    Die 17.500 € in einem Jahr sind also in gaaaanz weiter Ferne

    Nur damit es dabei keine Missverständnisse gibt, die 17.500€ sind ein Grenzbetrag aus dem Umsatzsteuergesetz und ausschließlich dafür relevant. Das hat absolut nichts mit der Gewerbeanmeldung als solches zutun.

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