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  • (Zitat von MrSmithDeejay_DE) als aller erstes einmal ein Gewerbe ist nicht Zwingend erforderlich und kann auch bis zu 3 Monate rückwirkend beantragt werden ... ob und im welchem umfang du aber ein Gewerbe anmelden musst dazu erkundigst du dich bitte direkt bei deinen zuständigen Finanz -/ Gewerbe -amt und nicht im netz ! denn es gibt immer noch einen unterschied zwischen gewinnerzielungsabsicht und einnahmeerzielungsabsicht ... des weiteren gibt es noch die sogenannte Liebhaberei ! - jain ... es…
  • (Zitat von Comp4ny) genau so sieht es aus ... hier wäre aber noch hinzu zu fügen das man noch so etwas wie "verkauf von merchandise artikel so wie Affiliate Marketing " hinzufügen sollte damit man diese in Zukunft auch verkaufen darf und affiliierte einnahmen generieren kann ( über z.b. werbe Artikel )
  • (Zitat von Comp4ny) dies ist leider nicht der fall ... internetdinestleistungen beinhaltet eben nicht den verkauf von wahren so wie verdienst in form von Gewinnbeteiligung durch Werbung ( affiliate Marketing ) (Zitat von Comp4ny) leider doch ... da du eben was du nicht angibst auch nicht ausüben darfst ergo so genau und dennoch weitläufig wie möglich
  • (Zitat von Beriel) das kommt darauf an mit welcher Art ( ist oder soll Versteuerung ) du dein Gewerbe angemeldet hast ... aber meist nimmt man die ist Versteuerung ergo erst wenn es auf deinem Konto liegt muss es versteuert werden ... ja du trägst 0,00€ ein