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Die Regel ist eigentlich immer sehr einfach. Hat man eine Gewinnerzielungsabsicht, bedarf es ein Gewerbe. Hat man keines, wäre es ggf. Steuerhinterziehung. Wann liegt also solch eine Absicht vor? Im Falle von Twitch / Youtube auch sehr leicht zu beantworten: Teil des Twitch-Affiliate-ProgrammTeil des Youtube Monetarisierung-ProgrammDonation-Button (externe Einnahmequelle mit Verlinkung) (Zitat von MrSmithDeejay_DE) Als reines Gewerbe, egal ob Nebenberuflich oder Hauptberuflich, wäre das 1x im Ja…
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(Zitat von MrSmithDeejay_DE) Eigentlich alles ganz locker und entspannt. Das erste was man macht, man geht zum Gewerbeamt, beantragt dort einen Gewerbeschein als Nebengewerbe (wenn man kein Hauptgewerbe machen will), sagt dem netten Herren / der Dame, das ganze soll als Kleinunternehmer geführt werden. Auf die Frage als was die Firma angemeldet sein soll, also die Bezeichnung der Firma, da muss man aufpassen. DENN: Wenn du nur sagt "Streaming auf Twitch" oder Videos für YT, kann meist der SB nic…
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(Zitat von We-are-streamers) Das beinhaltet ua. der Begriff "Internetdienstleister" Man bietet Dienstleistungen im Internet an. Der Begriff selbst erklärt auch, dass man dadurch eine Gegenleistung erhält oder erhalten kann. Aber klar, kann man auch angeben wenn man möchte. Je mehr desto besser, aber man braucht keinen halben Roman Meine 1. Firma nannte ich auch nur "Vertrieb von Videospielen und Zubehör". Auf welche Art und Weise, ist dabei egal. Das war jedenfalls der Hauptschwerpunkt.
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(Zitat von MrSmithDeejay_DE) Eig. ist es wie gesagt sehr einfach. Wenn du dieses Jahr dein Gewerbe angemeldet hast, machst du nächstes Jahr einfach die EÜR, meldest dich vorher bei ELSTER an, schickst die EÜR ab, fertig. Und das machst du erstmal die nächsten Jahre immer 1x, ich mach die meist im März (die Tage) spätestens im April. Bis du die Freigrenzen erreichst, wirst du noch lange brauchen. Erst dann wird es interessant und dann weiß man auch, man ist auf einem SEHR guten Weg und sowieso lä…
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Da ich neulich wieder das ein oder andere mal gefragt wurde, lautet meine Beschreibung der Tätigkeiten gemäß meines Gewerbescheines wie folgt: Live-Streaming, E-Commerce, Online-Marketing, Video-Marketing, Affiliate-Marketing, Beratungsdienstleistungen Damit deckt man alles ab was man in diesem Rahmen braucht, aber auch der Vertrieb über einen Online-Shop wollte ich mir offen halten. Dieser Onlineshop ist dann nicht an den anderen Punkten gebunden, könnte auch zb. ein Vertrieb von PC Hardware se…