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  • (Zitat von OnionDog) Nicht ganz richtig: Du bist ab dem Zeitpunkt deiner Gewerbemeldung Mitglied, egal ob du zahlst oder nicht. Heißt man kann die Leistungen seiner IHK in Anspruch nehmen, sobald sie einem mitgeteilt haben das man Mitglied ist. (Ist gerne mal etwas verzögert.) Wie du richtig beschrieben hast kann man sich dann zwei Jahre befreien lassen, sofern man unter den 25.000 € Gewerbeertrag bleibt. (Deshalb unbedingt die Ausgaben, die eindeutig nur für den Stream getätigt wurden in die Ei…