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  • (Zitat von bluepython80) Man kann kein Kleinunternehmen anmelden. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich ausschließlich auf das Umsatzsteuerrecht. Wenn du ein Gewerbe anmelden willst, dann machst du das beim Gewerbeamt. Möglich wäre beispielsweise ein Einzelunternehmen. Du bekommst nach der Gewerbeanmeldung automatisch vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugesendet. Darin kannst du ankreuzen, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst. Dafür darf dein (…
  • Ja, normale Steuererklärung und EÜR. Aber Achtung, du musst das Ergebnis der EÜR in der Steuererklärung angeben, also mach die am besten zuerst Mit der Kleinunternehmerregelung hat das aber nichts zutun, das ist eine Regelung aus dem Umsatzsteuerrecht. Bei der "normalen" Steuererklärung geht es um die Einkommenssteuer.
  • (Zitat von Lunge) Anlage G, Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Darin ist das Ergebnis der EÜR einzutragen.
  • (Zitat von Lunge) Da sich das Jahr dem Ende neigt, würde ich mir halt überlegen, wann du die ersten Einnahmen generieren wirst. Ggf. macht es dann Sinn, erst im Januar das Gewerbe anzumelden. So sparst du dir eine Steuererklärung. (Zitat von Lunge) Ja, das nennt man Gründungskosten. Ich glaube theoretisch bis zu 3 Jahre rückwirkend.