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  • Moin, ich habe mir die Frage auch schon gestellt und bin auf diesen Thread gestoßen. Mein Verständnis des unten zitierten Gesetzestext ist: Ein Twitch-Bot sammelt zwar personenbezogene Daten, jedoch sind die für persönliche Tätigkeiten, da der Bot die Stunden und was auch immer sammelt, damit der oder die Streamer z.B. Gewinnspiele darauf ausrichten kann. Deswegen bin ich der Meinung, dass die Verordnung nicht für Streamer mit Twitch-Bots anwendbar ist. Beste Grüße, Lucaser (Zitat von Datenschut…
  • (Zitat von dungi) Sogesehen bringt dir der Nutzen der Daten ja nichts, da du sie ja nur für den privaten Gebrauch verwendest. Niemand anderes bekommt die Daten je zu Gesicht, es sei denn zu verkaufst sie. Sensible Daten sind ja auch nicht vorhanden. Zum Gewinnspiel^^: sogesehen darf man z.b. auch kein Gewinnspiel nur für subs machen, weil das dann ein glücksspiel ist, welches für private Personen in Deutschland verboten ist. Siehe §3 Abs 1 GlüStV: (Zitat von GlüStV) Im Umkehrschluss: Streamer kü…