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  • Mal in kurz: Jeden Cent den du verdienst, musst du auch beim Finanzamt melden. Alles andere ist im Prinzip eine Steuerhinterziehung, unabhängig davon ob du überhaupt Steuern dafür zahlen müsstest. Grundsätzlich empfiehlt es sich als Creator mit Gewinnerzielungsabsicht, egal ob nun auf YouTube, Twitch oder von mir aus Instagram, immer auch ein Gewerbe anzumelden. Meistens ist das dann sowieso Pflicht. Das Ganze kostet nur um die 30€ Bearbeitungsgebühr (je nach Gemeinde bissel unterschiedlich). Di…
  • (Zitat von HappyPhilXD) Ob Streamen eine künstlerische Tätigkeit ist, sollte aber jeder unbedingt selbst bei seinem zuständigen Finanzamt abklären, das Entscheidet im Zweifelsfall nähmlich das Amt
  • Zu 1. Ja, aber nach der 2. Einkommenssteuererklärung ohne Umsatz oder extrem hohen Verlust bei geringerem Umsatz wird dir wegen Liebhaberei das Gewerbe aberkannt. Außerdem ist zu beachten, dass man höhere Ausgaben ggf. über mehrere Jahre absetzen muss. Da musste dich aber selber schlau machen oder einen Steuerberater fragen. Die Vorsteuer über die Umsatzsteuervoranmeldung kannst du dir komplett wieder holen, sofern du nicht Umsatzsteuer befreit bist. Zu 2. Die 17.500€ beziehen sich nur auf Gewer…