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  • @Cherrylolo Kann es sein, dass du den Grundfreibetrag meinst? Der hat nichts mit der Gewerbeanmeldung zutun, sondern nur mit der Einkommenssteuer. Künstler ist btw sowieso eine freiberufliche Tätigkeit und erfordert je nach Umständen sowieso keine Gewerbeanmeldung.
  • (Zitat von Cherrylolo) Meines Wissens ist das nicht richtig, da der Grundfreibetrag ausschließlich die Einkommenssteuer regelt, aber nicht die Anmeldung eines Gewerbes. Da bin ich mir aber nicht 100%ig sicher. (Zitat von Cherrylolo) Das ist allerdings definitiv falsch. Die Donations bei z.B. Twich sind in Deutschland aus steuerrechtlicher Sicht keine Spende. Es handelt sich um eine ganz normale (steuerpflichtige) Einnahme, dazu gibt es meines Wissens auch ein gerichtliches Urteil.
  • (Zitat von TotalProton) Faktisch besteht bereits die Pflicht zur Gewerbeanmeldung sobald eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt - also durchaus schon vor dem ersten verdienten Euro. Das mit dem Freiberufler ist zwar richtig, dürfte als Streamer aber schwierig werden Am besten ist aber eigentlich sowieso immer eimfach beim Finanzamt anzurufen (die beißen nicht) und nachzufragen