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  • (Zitat von Tobias Grund) Vielen Dank schon mal für die aufklärenden Beiträge, das hat mir sehr weitergeholfen. Ich habe in den letzten 7 Jahren meine Steuererklärung immer über Elster Online abgegeben. In welcher Anlage sind eventuelle Einkünfte vom Streaming anzugeben? Ändert sich dies, sobald ich mich als Kleinunternehmer angemeldet habe? Danke und viele Grüße
  • (Zitat von Tobias Grund) Danke dir. Auch wenn dies für mich bisher aus den Diskussionen so hervorging will ich nochmal sichergehen: Bisher habe ich noch keine Einnahmen über das Streaming, strebe aber zumindest den Affiliate-Status an sowie Donations zu einem späteren Zeitpunkt. Daher sollte ich nun direkt den Antrag stellen? Marcelicious: Kann ich denn bereits getätigte Ausgaben (Mikrofon, Kamera etc.) trotzdem noch als Ausgaben deklarieren, obwohl ich die Gewerbeanmeldung noch vornehme? Grüße
  • (Zitat von Tobias Grund) Alles klar, danke für die Hinweise. Die Ausgaben sind dann einfach von den Einnahmen abzuziehen und (falls Einnahmen die Ausgaben nicht übersteigen) dann als negativer Betrag aus der EÜR anzugeben? Oder gibt man hier explizit die einzelnen Ausgaben an? Mit dem Zeitpunkt der Gründung macht sicherlich Sinn. Falls es dieses Jahr doch noch zu Einnahmen kommen sollte, muss ich umgehend ein Gewerbe anmelden?