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  • Hej Erstmal danke für dein Infothema, allerdings haben sich da ein paar kleinere Ungenauigkeiten eingeschlichen die ich gerne aufklären würde (Zitat von Cbaoth) Nur zur Ergänzung: Das ist richtig und gilt nicht nur für Geld, sondern auch für Gegenstände die man z.B. gesponsort bekommt. Nennt sich geldwerter Vorteil und muss auch angegeben werden. (Zitat von Cbaoth) Das ist faktisch falsch. Bei der Anmeldung eines Gewerbes gründet man auch immer eine Firma, meist in diesem Rahmen ein Einzeluntern…
  • (Zitat von dungi) Eigentlich schon vorher, da die Pflicht zu Gewerbeanmeldung nicht ab der ersten Einnahme zählt sondern sobald du eine Gewinnerzielungsabsicht hast.
  • (Zitat von dungi) Das eine hat aber mit den anderen nichts zutun. Gewerbeanmeldung und entsprechende Angaben beim Finanzamt sind rechtlich Pflicht sobald man mit einer (Neben)Tätigkeit eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Das mit der Liebhaberei ist eher eine "Strafe" Du kannst dann eben nichts mehr absetzen, versteuern musst du "Einnahmen" aber trotzdem noch. Das mit der Liebhaberei wird aber in der Regel erst nach dem ersten Jahr, manchmal sogar erst nach dem zweiten festgesetzt (Anlaufverluste),…
  • (Zitat von ElenoreSchwarzblut) Das Formular gibt es meist auf der Seite des Gewerbeamtes deiner Stadt und genau dort musst du es auch hinschicken. Google einfach mal "Stadtname Gewerbeanmeldung". Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bekommst du nach der Gewerbeanmeldung automatisch vom Finanzamt zugeschickt. Tätigkeit würde ich eher vage halten, wenn die das aktzeptieren, z.B. "Internetdienstleistungen" oder so Ist eigentlich ziemlich simpel und es gibt gabz viele Webseiten die die Gewerbea…
  • Ja, Online Entertainment geht wohl auch. Ich würde es wie gesagt nur nicht zu eng definieren, damit du das Gewerbe nicht nochmal ummelden musst, wenn sich was ändert. Also Online ging das bei mir nicht, nur das Formular vom Gewerbeamt kann man halt runterladen, musste ich dann aber ausdrucken und per Post hinschicken. Vielleicht geht das bei dir Online, bezweifel ich aber Das geschätzte Einkommen ist eigentlich nicht so wichtig, da gehts eher drum ob du voraussichtlich über irgendwelche Grenzbet…
  • (Zitat von Gizmo1984) Man sollte die Krankenkasse informieren, das ist richtig. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht meines Wissens allerdings nicht, also ist es kein "rechtlicher" Aspekt. Und inwiefern sollte es "lustig" werden? Schlimmstenfalls wirst du fristlos gekündingt und musst zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Kosten können de facto nur entstehen, wenn du dich hättest zusätzlich versichern müssen. Dafür muss man aber erstmal auf genug Arbeitsstunden kommen, was bei den meist…
  • (Zitat von Gizmo1984) Eine Schätzung müssen die aber begründen können und vor Gericht würde das schwer für die werden (deswegen kommt es vergleichsweise selten zu einem Verfahren). Wenn man das natürlich einfach so hinnimmt, kann das schon blöd ausgehen. (Zitat von Gizmo1984) Nur wenn die Stunden zur zusätzlichen Versicherung überschritten wurden, wie gesagt. Ich kenne aus meinem Bekanntenkreis 3 solcher Fälle und bei keinem davon musste etwas nachgezahlt werden, bei einem hat die Krankenkasse a…
  • Einigen wir uns darauf, dass man so oder so gut daran tut, seine Krankenkasse zu informieren
  • (Zitat von Playportal Network) Dabei gibt es aber einiges zu beachten. Bei der EÜR darfst du diese Dinge ggf. nur anteilig nach prozentualer Nutzung im privaten und geschäftlichen Sinne angeben. Bei der Umsatzsteuer sieht das anders aus, da kannst du ab 10% geschäftlicher Nutzung die volle Vorsteuer angeben. Dafür muss man aber natürlich auch selber Umsatzsteuer erheben, also nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. (Zitat von Game of Jones) Ärger in Form rechtlicher Konsequenzen …
  • Du kannst mit Einverständnis der Eltern auch selbst ein Gewerbe anmelden, das ist aber relativ aufwendig (man muss glaube ich auch zum Gericht). Damit kenne ich mich aber nicht wirklich aus, frag einfach mal Google. Theoretisch wäre es sicher auch eine Möglichkeit, dass ein Elternteil ein Gewerbe anmeldet und du dieses angibst. Aber da du ja die gewerbliche Tätigkeit ausführst, ist das vermutlich nicht wirklich rechtens
  • Ist sicher nie verkehrt, zu einem Fachmann zu gehen. Die beiden genannten Informationen sind allerdings recht leicht selbst heraus zu finden, Umsatz- und Gewinngrenzen für alle relevanten Steuern sind schnell zu finden und das man bei Auslandstransaktionen eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer benötigt, steht auf so ziemlich jeder Informationsseite, die etwas mit Umsatzsteuer zutun hat
  • (Zitat von DerEnno) Es ist ziemlich egal, mit welchem Programm du dem Finanzamt die Daten übermittelst. Allerdings wird das eigene Programm (ElsterFormular) nur noch für 2019 unterstützt. Danach geht es nur noch über das meiner Ansicht nach semi-gute Online Portal https://www.elster.de/eportal/start Es gibt auch diverse kostenpflichtige Programme die man dafür kaufen kann. (Zitat von DerEnno) Nein ist es nicht. Bei einem Einzelunternehmen ist dein Name der Name des Betriebs. Betriebsstätte ist d…
  • (Zitat von Faylein90) Das eine hat mit dem anderen nichts zutun, man kann auch ohne Gewerbeanmeldung Einnahmen über die private Einkommenssteuererklärung versteuern.
  • (Zitat von LeNny_live_) Meines Wissens geht das nicht so einfach. Wenn du hättest ein Gewerbe anmelden müssen und dies nicht getan hast, ist das im Prinzip eine Ordnungswidrigkeit.
  • Bei einem Einzelunternehmen macht man üblicherweise nur eine Steuererklärung. Die EÜR ist eine Anlage, das Ergebnis dieser trägst du in deiner "normalen" Steuererklärung ein. So gesehen gibst du Gewerbeeinnahmen und Lohn also gemeinsam an, dein Lohn gehört aber natürlich nicht in die EÜR.