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  • (Zitat von ShadowRap411) das stimmt dennoch ist es nicht immer zwingend erforderlich ein Gewerbe an zu melden es gibt auch die sogenannte "liebhaberrei" bzw kann das Streaming auch als künstlerische Tätigkeit ausgelegt werden diese brauchen so oder so kein Gewerbe ... aber dazu am besten wirklich immer beim Finanzamt, Gewerbeamt oder einen Steuerberater Mit Spezialisierung auf Influencer in deiner Stadt nachfragen ... die Regelungen ab wann es Liebhaberei oder eine künstlerische Tätigkeit ist is…