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  • Krankenkasse: Nach meiner Anmeldung habe ich mich damals an meine Krankenkasse gewandt und diese über die Tätigkeit informiert. Daraufhin haben die mir einen Fragebogen geschickt, wo ich meine Haupttätigkeit (Angestelltenverhältnis) und meine Nebentätigkeit (Twitch) aufschlüsseln sollte. Wichtig waren dabei monatlicher Zeitaufwand, sowie (geplante) Einnahmen. Die Krankenkasse wollte damit beurteilen, was eben meine Haupttätigkeit und was die Nebentätigkeit ist. Also praktisch ob ich die Krankenk…
  • Das Arbeitszeitgesetz regelt nur "abhängige Beschäftigungen". Die Begrenzung wäre also nur relevant, wenn du mit deiner Nebentätigkeit ebenfalls angestellt wärst. Selbstständige Tätigkeiten sind also nicht betroffen.