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  • (Zitat von serdrad0x) Ich habe mir jetzt die Seite nicht im Detail angeschaut, aber meiner Meinung nach ist diese Seite keine Lösung. Solche Dienste sind, auch wenn die Webseite das behauptet, nicht ladungsfähig, da du an der angegebenen Adresse nicht persönlich anzutreffen bist - genau das setzt ladungsfähig aber voraus. Siehe Definition: (Zitat von Wikipedia) Der Dienst scheint mir exakt der selbe zu sein wie Dropscan und die haben in ihren AGB aus gutem Grund folgendes stehen: (Zitat von AGB)…
  • (Zitat von Klein Stahlof) Die da wäre? Die richtige Stelle für eine "Meldung" wäre die Wettbewerbszentrale wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, sofern zwischen dir und der zu meldenden Person ein geschäftliches Wettbewerbsverhältnis besteht. Ist dies nicht der Fall, wovon ich in deinem Fall ehrlich gesagt ausgehe, musst du selbst einen Rechtsanwalt für ein Abmahnschreiben beauftragen. Das ist im Übrigen auch der Grund, wieso es vergleichsweise wenig Fälle wegen ein…
  • (Zitat von Planlos) Kann man. Mir ging es in der entsprechenden Antwort aber auch nur darum, dass es in diesem Fall keine "zuständige Stelle" gibt, bei der die zitierte Person das wie angedroht melden könnte.
  • (Zitat von Planlos) Hattet ihr schon mal eine Steuerprüfung? Nur weil das Finanzamt bei einer Angabe nicht meckert, ist es noch lange nicht richtig. Ich persönlich kenne das mit den 410€ nur aus dem so genannten Härteausgleich Gesetz. Da geht es aber meines Wissens nur darum, dass nebengewerbliche Einkünfte bis 410€ steuerfrei sind. Dass man deswegen kein Gewerbe anmelden müsste, geht daraus nach meinem Verständnis nicht hervor.
  • (Zitat von Shadowrap411) Ist sowieso das beste in seiner Gemeinde nachzufragen, würde allerdings direkt beim Finanzamt fragen. Zudem würde ich mir das schriftlich geben lassen, falls die sagen, dass du erst ab X Einnahmen eine Gewerbeanmeldung brauchst - was durchaus vorkommen kann. Nur so allgemein, war bei dir ja nicht der Fall.