mal zum rechtlichen ....

  • Hallo liebe Community,


    habe mich nun mal intensiv mit der Rechtslage, zum Thema Einkünfte mit Streaming beschäftigt und möchte meine Erkenntnisse mit euch teilen!


    Das wichtigste zuerst: Es gibt KEINE Zahlungen die nicht gemeldet, bzw. bei der Steuer angegeben werden müssen. Das heißt auch Donations fallen nicht unter Schenkungen sondern sind ein Honorar.
    Theoretisch sind die Bits eine steuerfreie Zahlung, da diese aber erst im Zuge des Affiliate Programms funktionieren und man durch das Steuerinterview auch eine Meldepflicht eingeht ist dies irrelevant.
    Es gibt auch keine Freibeträge die man nicht melden muss, der erste Cent verpflichtet!


    Zahlungen, die über Loots oder andere Drittanbieter erfolgen, müssen auch gemeldet werden.


    Dies bedeutet aber nicht, dass jeder Hobbystreamer, der ein paar Euro dazuverdienen will gleich ein Gewerbe anmelden muss. Hier gibt es die Möglichkeit beim Finanzamt eine Nebengewerbliche Tätigkeit anzumelden.
    Man gründet somit keine Firma und unterliegt keiner Kammer (es entstehen keine Kosten). Man erhält nur eine neue Steuernummer und ist ab sofort zur Erstellung einer Steuererklärung verpflichtet (ist man ja nicht generell...)


    Mit dieser Nebentätigkeit sind Umsätze bis 17500€ pro Jahr gestattet, darüber muss dann ein Gewerbe gemeldet werden.
    Man kann keine andere Person anstellen bzw. beschäftigen.


    Was hier auch noch ein interessanter Punkt ist, ist die Möglichkeit bei der Steuererklärung zum einen direkte Ausgaben geltend zu machen (Neuer PC, Mikro, etc.)
    Auch Betriebskosten wie Internet und Strom können angegeben werden.
    Man muss allerdings darauf achten, dass eine Gewinnorientierung erkennbar bleibt. Es geht also nicht jedes Jahr 2000€ abscheiben zu lassen und einen Gerwinn von 20€ zu erzielen. Dann wird die Nebentätigkeit als Liebelei behandelt und man erhält nichts mehr.


    Beachtet bitte dass für die Meldung eine Genehmigung durch euren Arbeitgeber eingeholt werden muss und es auch rechtliche Begrenzugen gibt, wieviele Stunden pro Monat für nebengewerbliche Zwecke verwendet werden dürfen.(nicht merh als 24h)


    Ich für meinen Teil habe nun alles für die Anmeldung in die Wege geleitet und meine Nebengewerbliche Tätigkeit beginnt mit 1.3.2018.
    Der Aufwand dieser Anmeldung ist so gering, dass ich das Risiko nicht tragen will ärger mit dem Finanzamt zu bekommen, vor allem wegen den geringen Summern, die durch meinen Stream zusammenkommen.


    EDIT: Dieses Post bezieht sich auf die Rechtslage in Deutschland! Für Österreich und die Schweiz habe ich keine Informationen gesammelt!


    Ich hoffe, ich konnte alles übersichtlich und verständlich halten!


    Fragen und Anregungen gerne hier unten anfügen

  • Puh, da sind so einige Sachen die ich nicht gedacht hätte.

    Was hier auch noch ein interessanter Punkt ist, ist die Möglichkeit bei der Steuererklärung zum einen direkte Ausgaben geltend zu machen (Neuer PC, Mikro, etc.)

    Finde ich ganz Interessant, auf jedenfall!
    Da ich meine Steuererklärung sowieso abgebe kann man da vielleicht noch einiges rausholen. -> VR und neue Kiste stehen bald an.


    Aber bei meiner relativ kleingehalteten Zuschauerzahl werde ich das Risiko wohl noch eingehen.
    Aber damit wäre man sicherlich auf der Sicheren Seite, keine Frage.


    Da ich mit den Donations zusammengesammeltem Geld vielleicht ein Early-Access Game im Anfangsstadium leisten könnte
    finde ich es für mich persönlich erstmal nicht relevant.


    Danke dir für den aufschlussreichen Beitrag. wirklich ! :)


    mfg

  • Hi,


    ich würde euch empfehlen diesen Beitrag einmal durchzulesen, damit seid ihr im großen und ganzen auf der sicheren Seite.


    Ich für mein Teil habe ein Gewerbe angemeldet und lasse dieses unter der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStGl laufen.


    Peace
    Rustler

  • Beachtet bitte dass für die Meldung eine Genehmigung durch euren Arbeitgeber eingeholt werden muss und es auch rechtliche Begrenzugen gibt, wieviele Stunden pro Monat für nebengewerbliche Zwecke verwendet werden dürfen.(nicht merh als 24h)

    Heißt das, ich darf nicht mehr als 24 Stunden im Monat streamen wenn ich noch einen Vollzeitjob habe?

  • Hej


    Erstmal danke für dein Infothema, allerdings haben sich da ein paar kleinere Ungenauigkeiten eingeschlichen die ich gerne aufklären würde :)


    Es gibt auch keine Freibeträge die man nicht melden muss, der erste Cent verpflichtet!

    Nur zur Ergänzung: Das ist richtig und gilt nicht nur für Geld, sondern auch für Gegenstände die man z.B. gesponsort bekommt. Nennt sich geldwerter Vorteil und muss auch angegeben werden.


    Man gründet somit keine Firma

    Das ist faktisch falsch. Bei der Anmeldung eines Gewerbes gründet man auch immer eine Firma, meist in diesem Rahmen ein Einzelunternehmen. Rechtlich ist man auch damit eine Firma, nur ist die Firma keine eigene juristische Person wie bei einer GmbH. Eine Namensgebung ist allerdings nicht möglich, da bei einem Einzelunternehmen immer Name des Gründers als Firmenname fungiert. Man ist also eine Firma unter eigenem Namen, auf eigene Rechnung und mit eigenem Risiko (keine Haftungsbeschränkung). Eine Ausnahme ist nur die Anmeldung als Freiberufler, aber das ist ganz bestimmten Berufsgruppen vorbehalten und als Streamer eher nicht möglich.


    Mit dieser Nebentätigkeit sind Umsätze bis 17500€ pro Jahr gestattet, darüber muss dann ein Gewerbe gemeldet werden.

    Ebenfalls faktisch falsch, diese 17500€ gehören zur Kleinunternehmerregelung und dementsprechend zum Umsatzsteuergesetz (§19 Besteuerung der Kleinunternehmer). Es geht also lediglich darum, ob man Umsatzsteuer abführen muss oder nicht. Man kann aber auch auf diese Regelung verzichten, dann muss man Umsatzsteuer abführen und jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung machen (dauert 10 Minuten), dafür kann man sich selbst auch die Vorsteuer zurück holen (natürlich nur für Käufe die mit dem Gewerbe zutun haben). Nach der Gewerbeanmeldung erhält man in der Regel einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom zuständigen Finanzamt, dort kann man sich dann entscheiden ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen will oder nicht.


    Auch Betriebskosten wie Internet und Strom können angegeben werden.

    Prinzipiell richtig, allerdings nur anteilig sofern dein Firmensitz dein Zuhause ist. Mietkosten kann man übrigens nur dann absetzen, wenn man wirklich einen eigenen Raum als Büro hat, der nur für die angemeldete Tätigkeit genutzt wird - leider.


    Beachtet bitte dass für die Meldung eine Genehmigung durch euren Arbeitgeber eingeholt werden muss

    Tatsächlich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung den Arbeitgeber über die Aufnahme einer Nebentätigkeit zu informieren, aber die allermeisten Arbeitgeber haben sich das im Rahmen des Arbeitsvertrags von euch zusichern lassen. Ist aber sowieso egal, weil ein Arbeitgeber dir die Aufnahme einer Nebentätigkeit gar nicht verbieten darf, solange keine nachweisliche Beeinträchtigung deiner Hauptarbeit vorliegt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Tobias Grund

    just my two cents.

  • Heißt das, dass ich, wenn ich Affiliate werde und meinen 1. Sub bekomme, direkt zum Finanzamt muss und mich quasi anmelden muss?

    Eigentlich schon vorher, da die Pflicht zu Gewerbeanmeldung nicht ab der ersten Einnahme zählt sondern sobald du eine Gewinnerzielungsabsicht hast.

    Mit freundlichen Grüßen
    Tobias Grund

    just my two cents.

  • Aber fällt das dann nicht in diese "Liebhaberei"? Also wenn ich jetzt 10 Subs hätte irgendwann, wären das am Ende 25 Euro. Wenn ich mir davon neue Spiele kaufe, neues Equipment etc, - ist das ja kein Gewinn.


    Man sollte aber glaube ich nicht vergessen, dass in vielen Arbeitsverträgen steht, dass man Nebentätigkeiten angeben muss !

  • Das Problem ist, dass du nicht feststellst, es handelt sich um eine "Liebhaberei", das macht der Staat bei der Steuer, wenn dieser feststellt, dass du mit 10 Followern jährlich 2 Rechner + volles Equipment absetzen willst ^^ Das ändert aber nichts daran, dass du weiter die Einnahmen bei der Steuer anmelden musst.


    Bei mir im Vertrag steht das eben auch, rechtlich korrekt hin oder her, wenn man es dann nicht anmeldet und der Arbeitgeber kommt dir drauf, ist die Stimmung erst mal im Keller und es gibt böses Blut, das leicht zu vermeiden ist, indem man einfach mitspielt. Bei mir war das ein schnelles und einfaches Unterfangen und hat auch gar nicht weh getan ^^

  • Aber fällt das dann nicht in diese "Liebhaberei"? Also wenn ich jetzt 10 Subs hätte irgendwann, wären das am Ende 25 Euro. Wenn ich mir davon neue Spiele kaufe, neues Equipment etc, - ist das ja kein Gewinn.

    Das eine hat aber mit den anderen nichts zutun. Gewerbeanmeldung und entsprechende Angaben beim Finanzamt sind rechtlich Pflicht sobald man mit einer (Neben)Tätigkeit eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Das mit der Liebhaberei ist eher eine "Strafe" ^^ Du kannst dann eben nichts mehr absetzen, versteuern musst du "Einnahmen" aber trotzdem noch. Das mit der Liebhaberei wird aber in der Regel erst nach dem ersten Jahr, manchmal sogar erst nach dem zweiten festgesetzt (Anlaufverluste), hängt auch vom Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben ab.


    Man sollte aber glaube ich nicht vergessen, dass in vielen Arbeitsverträgen steht, dass man Nebentätigkeiten angeben muss !

    Habe ich in meinem Beitrag ja auch geschrieben ^^

    Mit freundlichen Grüßen
    Tobias Grund

    just my two cents.

  • ich hol den Thread mal hoch, weil ich mich vorhin mit jemand anderem darüber unterhalten habe. Er steht kurz vorm Affiliate und ich habe es bereits aktiviert.
    Also hätte ich schon direkt zum Finanzamt gehen sollen und eine Gewerbeanmeldung machen?


    Hm, schön wäre es, wenn die es bei mir auch online anbieten würde. Ich finde aber nichts dergleichen im Netz.

  • ich hol den Thread mal hoch, weil ich mich vorhin mit jemand anderem darüber unterhalten habe. Er steht kurz vorm Affiliate und ich habe es bereits aktiviert.
    Also hätte ich schon direkt zum Finanzamt gehen sollen und eine Gewerbeanmeldung machen?


    Hm, schön wäre es, wenn die es bei mir auch online anbieten würde. Ich finde aber nichts dergleichen im Netz.

    Wenn man sich im rechtlichen Befinden möchte, bleibt kein anderer Weg als in die Stadt, da es zumindest in meiner noch Persönlich gemacht wird ;)
    Ich glaub, bis einem Monat oder so kann man es nachträglich machen, möchte mich aber nicht festlegen. Such es mal Auf YouTube mit Schlagwörtern wie Twitch affiliate steuern beachten/ rechliches beachten"

  • Ich würde wohl erstmal beim Finanzamt anrufen, die Tätigkeit und den voraussichtlichen Verdienst (den kann man ja anhand des bisherigen Wachstums zumindest grob vorhersagen) schildern und nachfragen, ob wirklich ein Gewerbe gebraucht wird. Falls ja, dann würde ich - wie @LeoAkaya auch schon sagte - zum Gewerbeamt gehen und dort einfach das Gewerbe anmelden, fertig.


    Ich hatte vor einigen Jahren auch mal ein Gewerbe, das ich rein rechtlich gesehen ein paar Wochen zu spät angemeldet habe. Trotzdem ging die nachträgliche Anmeldung recht problemlos, weil ich beim Amt angegeben habe, dass die Aussicht auf einen Verdienst erst kürzlich aufgetreten sei, ich ursprünglich also keine Gewinnerzielungsabsicht hatte.


    Vielleicht noch ergänzend zum ersten Post: Wie schon erwähnt müssen gewerbliche Nebentätigkeiten mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Aber auch, wenn man arbeitslos ist, kann es schwierig werden, eine Nebentätigkeit auszunehmen. Als ALG2-Empfänger gibt es wohl einige Hürden zu überwinden. So ganz genau kenne ich mich damit nicht aus, da ich selbst noch nie auf ALG 2 angewiesen war, aber von einem guten Freund weiß ich, dass er damals laut seinem Jobcenter diverse Gründerseminare absolvieren und einen Businessplan aufstellen musste, um nach der Gewerbegründung weiterhin ALG 2 zu bekommen.


    Noch schwieriger sieht es eventuell bei jenen aus, die von Ersparnissen oder ähnlichem leben. Hier kommt einem zwar nicht das Jobcenter in die Quere, allerdings gibt es zusätzliche Dinge zu beachten, wie zum Beispiel (meiner Meinung nach die größte potentielle Falle) den Anstieg der Krankenkassenbeiträge. Ich war damals, als ich das Gewerbe gegründet habe, noch in der Familienversicherung. Mit Gewerbe brauchte ich eine eigene Versicherung, was mich schlagartig 300 Euro im Monat gekostet hat. Und diese 300 Euro waren zu dem Zeitpunkt der Mindestbeitrag, den jeder Gewerbetreibender zahlen muss, wenn er nicht bereits durch seinen Arbeitgeber versichert wird.


    Mein Beitrag ist jetzt nicht als Rechtsberatung zu sehen. Ich schildere einfach nur meine Erlebnisse, sowie Dinge, die ich durch Freunde miterlebt habe. Man sollte sich auf jeden Fall bei einer professionellen Stelle darüber informieren, was ein Gewerbe für zusätzliche Hürden mit sich bringt und anschließend abwägen, ob der voraussichtliche Gewinn sich überhaupt lohnt, bevor man den Sub-Button aktiviert.

  • Hab mal ein paar Fragen zum Rechtlichen.
    Ich streame ja jetzt schon seit ein paar Wochen allerdings ohne irgendwelche Einkünfte und will ich vorerst auch erstmal nicht.
    Habe zwar Loots aktiviert, allerdings bei Loots keine Bankdaten usw. angegeben, somit kann ich auch nicht ausbezahlt werden.


    Ich meine mich zu erinnern, dass ich was gelesen hab, dass man dennoch beim Finanzamt angeben muss, dass ich neben der Arbeit noch Geld erzielen könnte bzw. sobald wie Absicht besteht nebenbei etwas zu verdienen.
    Wie wird das beim Finanzamt gesehen? Muss ich dann erst zum Finanzamt gehen wenn ich mir sage "so ab jetzt aktivier ich mal Donation usw. und mal schauen was alles so reinkommt" oder schon jetzt auch wenn ich aktuell nichts dadurch verdienen will?


    Dann noch eine Frage: Kann man das auch irgendwie Online erledigen? Also die Steuererklärung und das Angeben einer Nebentätigkeit?

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