Namensgebung Urheberrecht

  • Hallo zusammen,


    ich komme im Thema Urheberrecht und Namensvergabe einfach nicht weiter.


    Ich bin hier absolut verunsichert und möchte nichts falsch machen. Ich hatte zum Beispiel vor unter dem Namen Welkenwerk zu streamen. Es handelt sich hierbei offenkundig um ein Phantasiewort, was aber nicht aus meiner Feder stammt. Dieser Begriff kommt aus einem sehr unbekanntem Hörbuch und steht dort für die unbekannte Bedrohung welche aufzieht. Keiner weiß was genau es ist aber das Welkenwerk kommt immer näher...wie auch immer.


    Kann ich damit ein Problem bekommen?


    Was muss ich überhaupt beachten?


    Was genau ist schützenswert und was nicht? Bevor ich mich festlege und richtig loslege will ich was haben womit ich keine Probleme bekomme.


    Jetzt hab ich mich umbenannt und heiße Weltenwerk. Bei google geschaut ... gibt wohl ne Webargentur und nen Verlag (den es nicht mehr gibt) die so heißen ... auch hier ist das ein Problem?


    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Da Streamen nichts mit einer Webagentur oder einem Verlag zu tun hat, herrscht hier keine Verwechslungsgefahr. Du kannst also den Namen ganz normal verwenden, da ich nicht glaube, dass die Webagentur ihren Namen für alles geschützt hat. Es kann also auch einen Apfelsaft namens Weltenwerk geben.

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