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  • Am sichersten wäre es, wenn du mal beim Finanzamt nachfragst. So rein von der Logik her wäre es sicher klug, ein Kleinstgewerbe anzumelden. Dann hast du bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 € steuerlich Ruhe, weil du das nicht versteuern musst und kannst zusätzlich sogar Anschaffungen steuerlich absetzen, weil du begründen kannst, dass du die Teile zu mindestens 90 % beruflich nutzt.
    Anmeldung kostet etwa 20-80 €. Lohnt sich in der Theorie also.


    Ich will aber betonen, dass ich kein Fachmann bin. Hab, nachdem ich die Tage meine erste donation bekam, aber auch mal beim Finanzamt vor Ort angefragt. Bisher keine Antwort, ich halt euch aber gern auf dem laufenden.

  • Das ist natürlich korrekt. Aktuell ist der Betrag ja auch nicht der Rede wert. Es geht mir bei der Sache allerdings um Prinzipien. Sollte ich die AUfwendungen steuerlich absetzen können, wäre es ja nicht unbedingt von Nachteil. Darüber hinaus sind jetzt auch schon einige wenige Euro an Donations reingekommen... Also muss ich mich sowieso damit auseinandersetzen :D


    LG Nanuki

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung.

  • So rein von der Logik her wäre es sicher klug, ein Kleinstgewerbe anzumelden. Dann hast du bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 € steuerlich Ruhe, weil du das nicht versteuern musst und kannst zusätzlich sogar Anschaffungen steuerlich absetzen

    das müsste mal korrigiert werden, denn das ist so nicht richtig..wenn also einer das steuerlich richtig machen will, dann nicht so.
    Bin auch kein Steuerberater, aber war damals auch in dieser Situation "Kleingewerbe" und hab mich da informieren und auseinander setzen müssen


    Jetzt zu den Fakten.


    Ein Kleingewerbe oder Gewerbe musst du immer anmelden, wenn du regelmäßig Geld einnimmst. Wenn du streamst und immer ein paar Euros einnimmst, kannst du z.B. ein Kleingewerbe anmelden, was auch Sinn macht.
    Aber du musst trotzdem deine Einnahmen versteuern, egal ob Kleingewerbe...hast du einen Überschuss, will das Finanzamt auch etwas von dem Kuchen!


    Die 17500 Euro Grenze betrifft den Jahresumsatz....liegst du darunter kannst du dich lediglich entscheiden ob du die Mwst. ausweist oder nicht...kommst du darüber musst du eh die Mwst. ausweisen.
    Wenn man also hohe Anschaffungskosten z.B. 1500 Euro PC etc. hat (sind ca. 240 Euro Mwst.) und z.B. 300 Euro Spendeneinnahmen ( sind ca. 47 Euro Mwst.) wäre es sinnvoller das Kleingewerbe mit Mwst. ausweisen zu beantragen. (Im übrigen kannst du auch Hardware noch als "Ausgabe" deklarieren, die du vor Beginn deiner Gewerbeanmeldung getätigt hast, mit Rechnung wäre optimal ).


    Steuerlich Ruhe hast du auch nicht, nur als Kleingewerbe ist der bürokratische Aufwand viel viel geringer, da du z.B. nur eine Einnahmen Überschuss Liste führen musst, die aber auch inhaltlich korrekt sein sollte!


    Im Grunde genommen, muss sich jeder mit der Thematik auseinander setzen und sich über viele Sachen in Bezug auf Gewerbeanmeldung informieren. Es gibt keinen Nichtwisser-Bonus vom Finanzamt, wenn mal etwas falsch gelaufen ist!


    Ich habe vor 9 Jahren auch als Kleingewerbe im 1. Jahr angefangen...da haben mir viele Informationsseiten wie diese z.B. hier geholfen:
    https://www.gruenderlexikon.de…gewerbe-kleinunternehmer/
    Habe aber trotzdem einen Kontakt gehabt, der Steuerberater ist....und war auch froh darüber, denn da kommen noch einige Fragezeichen auf einen zu!

  • wo melde ich den ein Kleinunternehmen an?

    Man kann kein Kleinunternehmen anmelden. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich ausschließlich auf das Umsatzsteuerrecht. Wenn du ein Gewerbe anmelden willst, dann machst du das beim Gewerbeamt. Möglich wäre beispielsweise ein Einzelunternehmen.


    Du bekommst nach der Gewerbeanmeldung automatisch vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugesendet. Darin kannst du ankreuzen, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst. Dafür darf dein (voraussichtlicher) Jahresumsatz nicht höher als 17.500€ sein. Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, musst du keine Umsatzsteuer ausweisen, kannst aber ebenso keine Vorsteuer vom Finanzamt zurück bekommen. Ob sich das für einen lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Tobias Grund

    just my two cents.

  • Ich bin schon ein ganzes Stück weiter. Eine Frage habe ich noch zu der Gewerbeanmeldung.
    Welche Tätigkeit soll ich da reinschreiben? Streamer oder Allgemeine Internetdienstleistungen? Ich würde es ganz gerne ziemlich allgemein halten. Um so eventuell mehrere Tätigkeiten abzudecken. Habt ihr Vorschläge für mich?

  • Hmmm, stimmt. Dann trage ich das ein und dazu noch Allgemeine Computerhilfe.
    Was kommt den eigentlich noch alles auf mich zu, wenn ich das ganze mit der oben gennanten Kleinunternehmerregelung versteuern muss?
    Mache ich das bei der normalen Jahreserklärung mit einer zusätzlichen Anlage?

  • Ja, normale Steuererklärung und EÜR. Aber Achtung, du musst das Ergebnis der EÜR in der Steuererklärung angeben, also mach die am besten zuerst ^^


    Mit der Kleinunternehmerregelung hat das aber nichts zutun, das ist eine Regelung aus dem Umsatzsteuerrecht. Bei der "normalen" Steuererklärung geht es um die Einkommenssteuer.

    Mit freundlichen Grüßen
    Tobias Grund

    just my two cents.

  • Ja, normale Steuererklärung und EÜR. Aber Achtung, du musst das Ergebnis der EÜR in der Steuererklärung angeben, also mach die am besten zuerst ^^


    Mit der Kleinunternehmerregelung hat das aber nichts zutun, das ist eine Regelung aus dem Umsatzsteuerrecht. Bei der "normalen" Steuererklärung geht es um die Einkommenssteuer.

    Vielen Dank schon mal für die aufklärenden Beiträge, das hat mir sehr weitergeholfen.
    Ich habe in den letzten 7 Jahren meine Steuererklärung immer über Elster Online abgegeben. In welcher Anlage sind eventuelle Einkünfte vom Streaming anzugeben? Ändert sich dies, sobald ich mich als Kleinunternehmer angemeldet habe?


    Danke und viele Grüße

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