Nutzung/ Zeigen von Produkten im Stream

  • Hallo,
    Ich wollte mal fragen, inwiefern es gestattet oder geduldet ist Produkte im Stream zu zeigen oder zu verwenden? Muss man für alles eine Hersteller Erlaubnis einholen? Und ab wann zählt das als Werbung oder Veröffentlichung?


    Ich mache einen Koch Stream und es geht mir um z. B. Produkte wie Küchenmaschinen, oder Marken Utensilien die man in der Küche braucht; um Lebensmittel deren Marke man anhand der Verpackung erkennt; oder um Rezepte die z. B. aus Kochbüchern sind.
    Was darf ich benutzen? Was muss ich unkenntlich machen? Wofür brauche ich eine Genehmigung? Kommt es auf die Anzahl der Follower an? Oder darauf ob z. B. Rezepte im Internet frei zugänglich sind oder gekauft werden müssen?


    Bin dankbar für Tips und Infos

  • Du musst es aktuell einfach nur als "Werbung" kennzeichnen. Ich glaube seit diesem Jahr auch, wenn du überhaupt kein Geld von den Leuten bekommst, deren Produkte du zeigst. Denke dann kommt eher "Sponsored" irgendwo in den Titel.


    So viel ich weiß, darfst du Produkte zeigen, ohne sie unkenntlich zu machen. Du streamst ja das was in deiner Küche steht. Sonst müsste jeder Gamer sein Headset, sein Gamer-Stuhl, (und was sonst im Stream zu sehen ist) unkenntlich machen.


    Hab nur davon gelesen, dass eine Instagram-Userin verklagt wurde, weil sie Produkte in ihrem Feed angezeigt hat ohne "Werbung" dazuzuschreiben. Aber denke solange du jetzt das Produkte direkt vor die Kamera hälst und sagst "das ist der Nimbus 2001, er ist toll, er ist stark, er ist das Beste Produkt, dass ich je gesehen habe", hast du nicht zu befürchten, dass man dich wegen vermeintlicher Fremdwerbung verklagt.


    Meine Meinung.

  • So viel ich weiß, darfst du Produkte zeigen, ohne sie unkenntlich zu machen. Du streamst ja das was in deiner Küche steht. Sonst müsste jeder Gamer sein Headset, sein Gamer-Stuhl, (und was sonst im Stream zu sehen ist) unkenntlich machen.

    Da hast du recht. Aber ich wäre mir bei der neuen DSGVO nicht mehr so sicher. Müsste man mal ins YTF schauen, die haben da so ne' Serie drüber gemacht.

    Name lautet Patrick.
    Aber im Internet nennt man mich Ross

  • Also eine richtige Rechtsauskunft kann dir hier niemand geben. Die Verunsicherung bei dem Thema ist auch ziemlich groß.


    Du brauchst keine Erlaubnis von den Herstellern, um deren Produkte zu zeigen. Aber es könnte evtl. möglich sein, dass dies schon als Schleichwerbung gelten könnte, auch wenn du keinerlei Einnahmen oder andere Vorteile erzielst. Du machst Kochstreams und preist Hersteller von Kochutensilien an. Auch wenn du nur von deinen Erfahrungen erzählst. Es könnte so ausgelegt werden, dass du diese Produkte nur zeigst, damit sie in Zukunft auf dich aufmerksam werden und du mit denen einen Werbedeal eingehen kannst. Es gibt auch Urteile, die es nicht so sehen. Und genau da sitzt die Verunsicherung. Und nicht nur bei den Kontenterstellern sondern auch bei den Zuschauern, weil die bei einer Kennzeichnung von Produktplatzierung nun nicht wissen, warum das als solche gekennzeichnet ist. Ist das bezahlt oder versucht sich der Producer nur rechtlich abzusichern?


    Wie gesagt, gibt auch viele, die mir widersprechen und der Meinung sind, dass es nur eine Produktplatzierung ist, wenn vom Hersteller bezahlt. So sollte es auch meiner Meinung nach sein. Aber die Urteile sehen ja etwas anders aus.


    Auf Twitch habe ich sowas noch nicht so oft gesehen. Bei Instagram ist das wohl ein bisschen schlimmer. Was aber nicht heißen soll, dass sowas auf Twitch nicht auch passieren könnte.


    Ob du Rezepte aus Kochbüchern zeigen darfst? Ich bin der Meinung, dass du da keine Probleme kriegen würdest. Allerdings musst du wissen: Wenn du das Rezept zeigst und es ist sehr ungewöhnlich und eine Eigenkreation einer anderen Person, dann könnte es eine Urheberrechtsverletzung sein. Jedoch glaube ich persönlich nicht, dass du dafür abgemahnt werden würdest und das es geduldet wird. So wie auch oft Musik (Charts) ohne Lizenz gespielt wird oder andere Streamer live auf Videos anderen reagieren. Vom Zitatrecht mal abgesehen wird sowas momentan auch nur geduldet bzw. aus Kapazitätsgründen eher nicht nachgegangen. Und nur weil es alle machen, etwas nicht nachgegangen wird oder der Urheber nichts dagegen tut, macht es die Sache nicht legal. Ein Risiko ist halt immer da, wenn man etwas Öffentlich macht. Aber ich schätze das Risiko in deinem speziellen Fall als sehr gering ein.


    Also wie gesagt, es ist meine Meinung/Erfahrung und keine Rechtsauskunft. ;) Vielleicht liest du dich mal ein bisschen ein, wie man Streams kennzeichnen könnte oder was es schon für Urteile gab und entscheidest dann selber ob du aus Sicherheit kennzeichnest oder nicht.

  • Im Grunde hat @TotalProton so ziemlich alles schon gesagt. Wichtig ist die Transparenz. Wenn du klar kennzeichnest, welche Produkte du hast und wie du an sie gekommen bist, ist das in der Regel kein Problem. Kritisch wird es, wenn du ständig auf ein bestimmtest Produkt hinweist und man beispielsweise klar das Logo erkennen kann oder du in deinen Streams ausschließlich Nutella als Zutat benutzt, du es etwaige Male sagst und ständig ein blendest.

  • Wenn du dich absichern willst kannst du ja deine Zutaten einfach umfüllen. Das sehe ich bei Kochsendungen immer wieder.
    Bei Küchengeräten einfach die Namen überkleben mit nimm Etikett wo dann drauf steht "Mixer" :D


    Du darfst allerdings in deinem Stream nicht einfach irgendwo #Werbung hinschreiben nur für denn Fall das dich jemand anklagen will weil du vermeintlich ja Werbung machst, was du ja nicht tust.




    Zitat

    Selbstgekauft: Ist das schon Werbung?
    Zeigt ein Influencer auf seinem Instagram-Account ein Produkt, das er oder sie selbst gekauft hat und schwärmt davon, ist das normalerweise keine Werbung, sondern eine persönliche Empfehlung. Ein Instagram-Post mit oder über ein bestimmtes Produkt gilt erst dann als Werbung, wenn der Influencer dafür „belohnt“ wird, indem er also für die Produktvorstellung bezahlt oder anderweitig entlohnt wird. Ein Hinweis, dass es sich um ein selbstgekauftes Produkt handelt, vermeidet Missverständnisse.


    Es gibt da noch so ein Wort das fällt mir leider grade einfach nicht ein.
    Das bezieht sch auf Sachen des alltäglichen Gebrauchs.
    Mann kann es mit einem Foto vergleichen.


    Du darfst z.b. beim Eiffeltum, den Turm fotografieren und dabei Menschen drauf haben ohne ihre Erlaubnis solange der Turm im Fokus ist.
    Stehst du allerdings auf dem Turm und machst ein Foto von z.b. einer Tanzenden Gruppe in der Menge brauchst du die Erlaubnis der Gruppe.


    Also solange du den Fokus auf das Kochen beziehst und die Waren nur dazu dienen sollte eigentlich alles gut sein.
    Backst du jetzt aber einen Kuchen wo du die ganze Zeit über deine tolle Knettmaschiene von "Backen wie Oma" schwärmst und von seinen tollen funktionen kann man das als Schleichwerbung interpretieren. Was du aber verhindern kannst wenn du ausdrücklich erwähnst das du dafür nicht bezahlt wirst und es lediglich deine Persönlich Meinung zum Gerät ist.

  • Vielen lieben Dank für eure Antworten.
    Das mit den Produkten umfüllen hab ich jetzt auch zweimal gemacht von drei Kochstreams bisher. Aber grad bei Gewürzen nehm ich die eigentlich schon gern aus der Verpackung.
    Bin jetzt während des streamens auch schon nach Produkten die ich nutze gefragt worden. Hab dann halt schon gesagt, was ich benutze. Da ich aktuell ja ne kleine Viewer und Follower Zahl hab ists bestimmt auch nicht so wichtig,
    aber irgendwie will man sich ja auch absichern.
    Bzgl der Kochbücher hab ich jetzt Verlage angefragt, und bisher eine positive Antwort bekommen. Die meinte, ich darf alles nutzen solange ich auf das Buch selbst verweise.


    Also vielen Dank euch!

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